Bankgebühren nach dem BGH-Urteil zurückholen
Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil gefällt, von dem Millionen Verbraucher*innen profitieren. Hintergrund: Banken und Sparkassen haben Gebühren eingeführt oder erhöht, ohne dass Du zugestimmt hast. Du hast in der Regel ein Schreiben bekommen, in dem es hieß: „Wir haben unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert. Sollten wir nichts von Ihnen hören, gilt Ihre Zustimmung als erteilt.“
Schweigen bedeutet nicht Zustimmung, heißt es in dem Urteil des Bundesgerichtshofes. Nach Einschätzung von Verbraucherschützer*innen betrifft dieses Urteil die Praxis fast aller Banken und Sparkassen. Neben Kontoführungsgebühren könnten auch Gebühren für Überweisungen, TAN-Verfahren oder andere Serviceleistungen betroffen sein. Diese Gebühren müssen allerdings von jeder Kundin und jedem Kunden individuell eingefordert werden.
Erstattungspflichtig sind die rechtswidrig erhobenen Gebühren ab dem 1. Januar 2018. Stiftung Warentest rechnet mit einer dreistelligen Summe, die pro Kunden anfällt. Auf www.verbraucherzentrale.de findet ihr einen interaktiven Musterbrief zur Rückerstattung sowie weitere Informationen.