Beamtenpolitische Fachtagungen der EVG
Die Weiterbeschäftigung der Beamtinnen und Beamten in privatisierten Unternehmen wird seit längerer Zeit praktiziert.
In zwei Fachtagungen in Stuttgart und Kassel wurde jetzt u. a. die Frage erörtert, inwieweit sich durch die Beschäftigung in privaten Unternehmen die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Dienstleistungspflicht verändert haben.
Damals wurde bei Post und Bahn rechtliches Neuland betreten. Ursprünglich regelten die Verfassung und die einschlägigen Gesetze das traditionelle Berufsbild der „Beamten im öffentlichen Dienst“.
Seit 1994 hat die Zuweisung der Beamtinnen und Beamten des Bundes-eisenbahnvermögens (BEV) zu den Gesellschaften des DB Konzerns deren Rechtsstellung nicht verändert. Die Gesamtverantwortung für alle beamtenrechtlichen Maßnahmen ist beim Dienstherrn Bund verblieben. Wenn auch viele personalrechtliche Regelungen über die DBAG-Zuständigkeitsverordnung der DB AG obliegen, so ist das Bundeseisenbahnvermögen (BEV) letztverantwortlich für alle beamtenrechtlichen Entscheidungen. Dies gilt auch fortan und dafür setzt sich auch die EVG ein.
In der beamtenpolitischen Fachtagung am 9. April in Stuttgart berichtete Joachim Messer über aktuelle Themen der Beamtenpolitik. Schwerpunkte waren: Beamtinnen und Beamte im DB-Konzern, die zurzeit laufende Tarif- und Besoldungsrunde im öffentlichen Dienst, Zulagen, Versorgungsrücklage, Arbeitszeit.
In der beamtenpolitischen Veranstaltung „Beamte in der EVG“ in Kassel am 11. April wurde in einer Diskussionsrunde über wichtige Themen der Beamtinnen und Beamten im DB-Konzern informiert. Schwerpunkte hier waren: Altersgrenzen, Zurruhesetzung und Anrechnungsrichtlinie.
Aktuelle Informationen für die Beamtinnen und Beamten im DB-Konzern stellen die besonderen Personalräte bei den Dienststellen des BEV zur Verfügung.