Beamt:innen Pflegeversicherung: Rückerstattungsprozess wird erheblich beschleunigt!
Die Situation nach dem Dienstleisterwechsel bei der Pflegepflichtversicherung unserer beamteten Mitglieder ist weiterhin nicht zufriedenstellend. Insbesondere das Ausbleiben oder Verzögern von Erstattungen durch die HMM bereitet große Sorge.
Um hier für schnelle Abhilfe zu sorgen, wurde von der EVG der sogenannte "Bypass" - also eine vorrangige Erstattung bei finanziellen Notlagen - ins Leben gerufen.
Nun beteiligt sich auch das Bundeseisenbahnvermögen (BEV) daran, unkompliziert zur „Abmilderung der finanziellen Auswirkungen" beizutragen:
Mit Schreiben vom 23. Januar dieses Jahres hat der Präsident des BEV entschieden, dass zukünftig Belege (Rechnungen) zur Gewährung von Zuschüssen zu den Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit ohne die Vorlage der Erstattungsmitteilung der GPV bei der KVB" eingereicht werden können; die beiden Erstattungsverfahren (Versicherung über die HMM und Beihilfe über die KVB) können also parallel laufen.
Ein Informationsschreiben hierzu wird den Mitgliedern schnellstmöglich durch die KVB zugesendet. Außerdem bittet die KVB darum, angesichts der Fülle an Aufgaben von Nachfragen zu Bearbeitungsständen abzusehen; denn die KVB ist sehr bemüht, alle Belege schnellstmöglich zu bearbeiten.
Wir begrüßen diese Maßnahme ausdrücklich und danken dem Präsidenten für diese Entscheidung, welche den Pflege-Rückerstattungsprozess erheblich beschleunigen wird.
Hier zeigt sich, dass der Druck der EVG auf alle Beteiligten Wirkung zeigt und wir gemeinsam mit dem BEV und der KVB alles Mögliche unternehmen, um eine Verbesserung der Situation schnellstmöglich herbeizuführen.