Beitragsbescheinigung für 2017 - ab sofort online verfügbar
Im Rahmen der Steuererklärung können die Mitgliedsbeiträge zur EVG als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dazu wird in der Regel die entsprechende Bescheinigung der EVG über die gezahlten Beiträge benötigt.
Als besonderen Service stellen wir die Beitragsbescheinigung für das Jahr 2017 ab sofort wieder unseren Mitgliedern zum Download über das Internet bereit. Einfach herunter laden und ausdrucken. Der schnellste Weg zur Beitragsbescheinigung. Dazu die Startseite der EVG www.evg-online.org anwählen und sich im mitgliedergeschützten Bereich (oben rechts) der EVG anmelden (falls noch nicht registriert, bitte zunächst registrieren).
Danach unter „Deine Dokumente“ auf “Beitragsbescheinigung“ klicken. Die Beitragsbescheinigung kann danach dann gespeichert und ausgedruckt werden.
Mitglieder, die den Wunsch auf Zusendung der Beitragsbescheinigung sowie die E-Mail-Adresse bekannt gegeben haben, erhalten, sofern sie die Beitragsbescheinigung nicht selbst online abgerufen haben, die Beitragsbescheinigung Mitte Januar 2018 automatisch per E-Mail zugesandt. Zum Test der E-Mail-Adresse haben wir Anfang Dezember 2017 eine Ankündigungs-E-Mail versandt.
Alle weiteren Mitglieder, die eine entsprechende Beitragsbescheinigung beantragt und diese weder online abgerufen haben noch per E-Mail zugestellt bekommen, erhalten die Beitragsbescheinigung Mitte Februar 2018 automatisch per Post an die Privatanschrift. Bei Fragen stehen die Kolleginnen und Kollegen der Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.