Beitragsbescheinigung online ab Mitte Januar
Im Rahmen der Steuererklärung können die Mitgliedsbeiträge zur EVG als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dazu wird in der Regel die entsprechende Bescheinigung der EVG über die gezahlten Beiträge benötigt. Als besonderen Service stellen wir die Beitragsbescheinigung für das Jahr 2014 ab Mitte Januar 2015 (voraussichtlich ab dem 19.01.2015) wieder unseren Mitgliedern zum Download über das Internet bereit.
Im Rahmen der Steuererklärung können die Mitgliedsbeiträge zur EVG als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dazu wird in der Regel die entsprechende Bescheinigung der EVG über die gezahlten Beiträge benötigt. Als besonderen Service stellen wir die Beitragsbescheinigung für das Jahr 2014 ab Mitte Januar 2015 (voraussichtlich ab dem 19.01.2015) wieder unseren Mitgliedern zum Download über das Internet bereit.
Einfach herunter laden und ausdrucken. Der schnellste Weg zur Beitragsbescheinigung. Dazu die Startseite der EVG www.evg-online.org wählen und sich im mitgliedergeschützten Bereich der EVG anmelden (falls noch nicht registriert, bitte zunächst registrieren), dann in der „Login-Box“ auf den Link „Beitragsbescheinigung“ klicken, pdf-Datei downloaden und ausdrucken.
Mitglieder, die den Wunsch auf Zusendung der Beitragsbescheinigung sowie die E-Mail-Adresse bekannt gegeben haben, erhalten, sofern sie die Beitragsbescheinigung nicht selbst online abgerufen haben, die Beitragsbescheinigung Mitte Januar 2015 automatisch per E-Mail zugesandt. Zum Test der E-Mail-Adresse versenden wir Mitte November 2014 eine Ankündigungs-E-Mail.
Alle weiteren Mitglieder, die eine entsprechende Beitragsbescheinigung beantragt und diese weder online abgerufen haben noch per E-Mail zugestellt bekommen, erhalten die Beitragsbescheinigung Ende Februar 2015 automatisch per Post an die Privatanschrift.