Berliner Mobilitätsgesetz: EVG pocht auf soziale Belange - Gewerkschaften einbinden
Das geplante Berliner Mobilitätsgesetz muss nach Auffassung der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) Berlin auch soziale Belange berücksichtigen. „Dazu gehört für uns einerseits, dass beispielsweise spezielle Angebote wie ein Job-Ticket als Handlungsauftrag formuliert werden“, betonte der Berliner Landesvorsitzende, Meinhard Lanz.
Andererseits müsse noch stärker betont werden, dass Tariftreue im Rahmen von Vergaben verbindlich vorgegeben wird. „Die im Gesetz erwähnte EU-Richtlinie 1370/2007 muss im Sinne der Beschäftigten ausgestaltet werden, insbesondere beim Thema Personalübergang“, unterstrich Lanz.
Der Berliner EVG-Landesvorsitzende regte an, die Gewerkschaften stärker in die Beratungen über das Gesetz einzubinden. Außerdem sei ein spezieller Abschnitt „Beschäftigung und Mobilität“ sinnvoll. In diesen könnte ein Branchendialog Verkehr aufgenommen werden. In regelmäßigen Runden mit Gewerkschaften und Arbeitsverwaltung könnte die Senatsverkehrsverwaltung so die Situation in Sachen Beschäftigung und Arbeitsverhältnisse im Blick haben.
Lanz erneuerte die Forderung der EVG, dem öffentlichen Verkehr von Bus und Bahn, insbesondere den Verbindungen zwischen Berlin und Brandenburg „höchste Priorität“ einzuräumen. Die zu erwartenden Pendlerströme könnten vornehmlich nur durch entsprechende Angebote aufgefangen werden. Der Bedarf an ÖPNV-Leistungen werde aber auch innerhalb Berlins zunehmen. „Wenn die Stadt in den kommenden 20 Jahren um 500.000 Menschen wachsen soll, muss es hier auch in der Verkehrspolitik entsprechende Antworten geben“, erklärte der Berliner EVG-Landesvorsitzende.