Berliner S-Bahn: EVG formuliert Kern-Forderungen zur Ausschreibung
Die EVG hat Kern-Forderungen zur anstehenden Ausschreibung der Berliner S-Bahn formuliert. Nur unter bestimmten Bedingungen kann ein leistungsfähiger Betrieb erhalten bleiben und ein Chaos vermieden werden.
Dazu zählt unter anderem, dass die Weiterbeschäftigung aller betroffenen Arbeitnehmer*innen der S-Bahn Berlin GmbH unter den aktuell bestehenden Arbeits- und Sozialbedingungen garantiert werden muss – nach dem EVG-Tarifvertrag für die S-Bahn Berlin, der für alle Beschäftigtengruppen gilt. Der Senatsbeschluss sieht dies aber nicht vor und benennt Tarifverträge, die für die S-Bahn Berlin nicht relevant sind und schlechtere Bedingungen vorsehen.
Gehen Aufgaben an einen anderen Betreiber über, muss dieser den Kolleginnen und Kollegen ein Übernahmeangebot machen. Außerdem müssen betriebsbedingte Kündigungen für die gesamte Dauer des neuen Verkehrsvertrages ausgeschlossen werden. Darüber hinaus fordern wir den vertraglichen Ausschluss von Vergaben an Subunternehmen -auch dürfen keine Leih-Arbeitnehmer* -innen eingesetzt werden.
Anstatt des verpflichtenden Werkstattneubaus wäre außerdem eine Standortsicherung der vorhandenen Werke nötig, um Flexibilität zu gewährleisten. Insbesondere der Standort Schöneweide mit der schweren Instandhaltung und der Komponentenaufarbeitung wäre in Gefahr, da diese Industriearbeitsplätze aus der Region ins Ausland verlagert werden könnten.
Ausführliche Informationen und weitere Kern-Forderungen gibt es im Aushang.