Berufsbild Lokführer stärken!

Die Triebfahrzeugführerscheinverordung (TfV) ist ein europäisches Gesetz und seit einigen Jahren in Kraft. Es regelt die Voraussetzungen und Anforderungen zur Erlangung eines Eisenbahnfahrzeugführerscheins in den EU-Staaten.

Die Triebfahrzeugführerscheinverordung (TfV) ist ein europäisches Gesetz und seit einigen Jahren in Kraft. Es regelt die Voraussetzungen und Anforderungen zur Erlangung eines Eisenbahnfahrzeugführerscheins in den EU-Staaten.

Zurzeit beschäftigen sich auf mehreren Ebenen Arbeitsgruppen mit Änderungsbedarfen dieser Verordnung. Unsere Gewerkschaft nimmt daran teil und Einfluss.

So fordern wir beispielsweise, dass der Führerschein erst nach Beendigung der gesamten Ausbildung ausgehändigt werden darf, und nicht schon nach Ablegung der ersten Modulprüfungen. Nach heutigem Stand ist es theoretisch möglich, nach 2 Wochen Ausbildung einen Führerschein zu beantragen.

Weiterhin fordern wir eine Mindestausbildungszeit von 12 Monaten bei Funktionsausbildungen und die Abnahme der Prüfungen bei neutralen Prüfungseinrichtungen z.B. IHK sowie die Einrichtung einer Prüfungsdatenbank.