Beschäftigtenschutz bei Ausschreibungen: In Dänemark geht‘s!

Der Personalübergang bei Betreiberwechseln im SPNV ist in den Bundesländern sehr unterschiedlich geregelt. Die Spielräume, die die europäische Gesetzgebung zum Schutz der Beschäftigten zulässt, werden oftmals nicht genutzt. Es fehlt der politische Wille dazu. Dass es auch anders geht, zeigt das Beispiel Dänemark.

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Die Regelungen in unserem Nachbarland und die Erfahrungen, die man damit gemacht hat, waren Thema eines Workshops, den die EVG-Bildungsgesellschaft EVA und der Verein mobifair gemeinsam organisiert hatten. Daran nahmen auch Vertreter:innen der EVG, unserer dänischen Schwestergewerkschaft DJF sowie der deutschen und dänischen Arbeitgeber teil.

In Dänemark ist für alle Ausschreibungen per Gesetz ein Betriebsübergang bei Betreiberwechseln vorgegeben. Die Lohn- und Sozialstandards der Beschäftigten sind dabei weitgehend abgesichert. Davon profitieren auch die EVU, die Aufgabenträger – und die Kunden, denn auf diese Weise ist garantiert, dass qualifiziertes Personal zur Verfügung steht. Daher beträgt die Vorlaufzeit zwischen dem Zuschlag an ein EVU und der Betriebsaufnahme oftmals nur ein Jahr; verkorkste Betriebsaufnahmen, wie wir sie in Deutschland bereits mehrfach erlebt haben, sind weitgehend ausgeschlossen.

Allerdings ist der SPNV-Markt in Dänemark deutlich kleiner als in Deutschland. Bisher sind zwei Unternehmen zum Zuge gekommen, die Dänische Staatsbahn DSB und die DB-Tochter Arriva. Weitere EVU sind bisher bei den Ausschreibungen – anders als im Güterverkehr – nicht zum Zug gekommen.

Ein weiterer Workshop zum Thema wird im Mai in Stockholm stattfinden; dann geht es um das schwedische System. Mobifair arbeitet derzeit an einer Ländervergleichsstudie, die weitere Einzelheiten zur Vergabepraxis in Dänemark und Schweden beleuchten wird.

Weitere Informationen dazu stellt mobifair auf seiner Internetseite bereit.