BesHPR: Nehmt rechtzeitig euren Urlaub, um Verfall zu vermeiden!

Urlaub aus dem Vorjahr muss rechtzeitig genommen werden, sonst verfällt er. Der besondere Hauptpersonalrat informiert über wichtige Fristen.

Der Besondere Hauptpersonalrat informiert über den Übertrag des Erholungsurlaubsanspruch für zugewiesene Beamtinnen und Beamte im DB-Konzern.

Resturlaub aus 2024 verfällt am 31. Dezember 2025, wenn er bis dahin nicht genommen wurde. Das regelt die Erholungsurlaubsverordnung. Daher: Nehmt euren Urlaub rechtzeitig, sonst verfällt er.

Bei Dienstunfähigkeit gibt es eine Sonderregel:
1. Urlaub über 20 Tage (bei einer 5-Tage-Woche) verfällt am 31. Dezember 2025.
2. Bis zu 20 Tage Mindesturlaub verfallen am 31. März 2026.

Die DB AG informiert in den nächsten Tagen per Post über möglichen Resturlaubsanspruch. Plane deinen Urlaub rechtzeitig, um zu vermeiden, dass er verfällt.

Hier findest du den Aushang des Besonderen Hauptpersonalrats zu diesem Thema.