Besoldungs- und Versorgungsanpassung 2014/2015: Bezügeerhöhung ab 1.3.2015

Nach dem Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2014/2015 stiegen die Dienst- und Versorgungsbezüge für Beamtinnen und Beamte im Bund, einschließlich Bahnbereich, zuletzt am 1. März 2014 um 2,8 %, bzw. bei den Besoldungsgruppen mit einer Mindesterhöhung um einen höheren Prozentsatz. Der zweite Erhöhungsschritt um weitere 2,2 % steht nun zum 1. März 2015 an.

Nach dem Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2014/2015 stiegen die Dienst- und Versorgungsbezüge für Beamtinnen und Beamte im Bund, einschließlich Bahnbereich, zuletzt am 1. März 2014 um 2,8 %, bzw. bei den Besoldungsgruppen mit einer Mindesterhöhung um einen höheren Prozentsatz. Der zweite Erhöhungsschritt um weitere 2,2 % steht nun zum 1. März 2015 an.

Berücksichtigt ist dabei, dass die Anpassungen im Beamtenbereich gegenüber den tariflichen Erhöhungen um jeweils 0,2 Prozent zugunsten der Versorgungsrücklage vermindert werden.

Auf diese Weise konnte das Tarifergebnis im öffentlichen Dienst des Bundes (TVöD) zeit- und wirkungsgleich auf den Beamtenbereich des Bundes übertragen werden.