Besoldungs- und Versorgungsanpassungen 2016 und 2017
Nach einem Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums (BMI) sollen die Besoldung und Versorgung an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse angepasst werden. Der Entwurf sieht vor, die Besoldungs- und Versorgungsbezüge unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes vom 29. April 2016 anzupassen.
Nach einem Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums (BMI) sollen die Besoldung und Versorgung an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse angepasst werden. Der sieht vor, die Besoldungs- und Versorgungsbezüge unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes vom 29. April 2016 anzupassen.
Die Besoldungs- und Versorgungsbezüge werden demnach in zwei Schritten linear angehoben, um
• 2,2 % rückwirkend zum 1. März 2016 und um
• 2,35 % zum 1. Februar 2017.
Die Erhöhung für 2016 um 2,2 % ist - wie bisher - um 0,2 Prozentpunkte gegenüber dem tariflichen Erhöhungssatz vermindert. Der Unterschiedsbetrag wird der Versorgungsrücklage zugeführt. Dagegen sieht der Entwurf für die Erhöhung zum 1. Februar 2017 eine entsprechende Verminderung nicht vor.
Die EVG hat im Beteiligungsverfahren zwar die Übertragung der Tarifergebnisse bezüglich der Bezahlung auf den Beamtenbereich grundsätzlich begrüßt, ebenso die nicht beabsichtigte Kürzung zur Versorgungsrücklage anlässlich der zweiten Erhöhungsstufe zum 1.2.2017.
Allerdings fordert die EVG weiterhin, die wöchentliche Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten der Wochenarbeitszeit der Tarifkräfte im öffentlichen Dienst anzugleichen, also entsprechend abzusenken.
Das Beteiligungsgespräch mit den Gewerkschaften findet am 20.6.2016 in Berlin statt. Wenn danach die Bundesregierung den Gesetzentwurf - nebst Gewährung von Abschlagszahlungen - beschlossen hat, können Abschlagszahlungen unter Vorbehalt der endgültigen gesetzlichen Regelung gezahlt werden.