BesPR West: Beschäftigungssicherung von leistungsgewandelten Beamtinnen und Beamten
Zur Beschäftigungssicherung erreichen uns immer wieder Fragen. Wie wird mit „leistungseingeschränkten“ Beamtinnen und Beamten verfahren?
Meistens kommen noch weitere Mobilitäts- und Einsatzbeschränkungen dazu und aus Sicht des Betriebes und der DB JobService wird dadurch eine Vermittlung zusätzlich erschwert.
Die Betriebe streben eine beschleunigte Verfahrensabwicklung in Richtung DB JobService an. Bei diesem Verfahren läuft es in der Regel wie folgt ab, welches auch vom Verhalten der betroffenen Beamtin bzw. Beamten beeinflusst werden kann:
In der betriebsspezifischen Phase und in der folgenden Orientierungsphase 1 wird vom Heimatbetrieb mit Unterstützung der DB JobService GmbH eine leidensgerechte Verwendung gesucht. Es kommt zu einer Umsetzung im Betrieb, einem Wechsel im Konzern oder zu einer anderen Behörde.
Konnte keine Beschäftigung gefunden werden, erfolgt der Übergang zu DB JobService, die Orientierungsphase 2 beginnt.
Das Ziel bleibt dasselbe, die Beamtin bzw. den Beamten in eine amtsangemessene Regelbeschäftigung im Konzern oder bei anderen Behörden zu integrieren.
Kontaktiert uns, der besondere Personalrat unterstützt Euch.
Andreas Becher, Mitglied des BesPR West