Beteiligungsgespräch im BMI: EVG bringt sich in intensiven Gesprächen ein
Am Montag waren wir zum Beteiligungsgespräch im Bundesinnenministerium (BMI) eingeladen. Im Mittelpunkt standen der aktuelle Gesetzesentwurf zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2023/2024 sowie die Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften.
Wir haben mitunter erneut kritisiert, dass
- die Erhöhung wegen der Versorgungsrücklage um 0,2 Prozentpunkte gekürzt wird,
- die Versorgungsempfänger:innen die Sonderzahlung nur anteilig erhalten,
- ihre Steuerfreiheit gesetzlich präziser zu formulieren ist,
- unklar ist, ob von der steuerfreien Sonderzahlung auch Abgaben etwa aufgrund einer freiwilligen Versicherung vorgenommen werden
- und dass die Sonderzahlung nicht schnell genug kommt.
Das BMI hat mitgeteilt, dass
- der Entwurf aufgrund einer Terminverschiebung, voraussichtlich am 13.07.2023 in das Kabinett geht,
- als besonders eilbedürftig bezeichnet wird,
- das Gesetz hierzu etwa gegen Ende des Jahres in Kraft tritt und
- die Sonderzahlung wird ausgezahlt, sobald die technische Programmierung hierfür abgeschlossen ist, derzeit voraussichtlich mit den Septemberbezügen 2023, spätestens jedoch zum Oktober 2023,
- die Frage zur Abgabenfreiheit der Sonderzahlung nicht ad hoc beantwortet werden kann, jedoch mitgenommen und geklärt wird.
Deine EVG hält dich weiterhin auf dem Laufenden.