Betreuungsgeld-Urteil: Finanzielle Mittel für Verbesserung der Kita-Betreuung verwenden
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Betreuungsgeld fordert die EVG, die freiwerdenden finanziellen Mittel für eine bessere Kita-Betreuung zu verwenden. Die für die Familienpolitik zuständige stellvertretende EVG-Vorsitzende, Regina Rusch-Ziemba, sagte: "Uns ist besonders wichtig, dass die frei werdenden finanziellen Mittel nicht im riesigen Bundeshaushalt versickern, sondern für die Entwicklung der Jüngsten weiter zur Verfügung stehen."
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Betreuungsgeld fordert die EVG, die freiwerdenden finanziellen Mittel für eine bessere Kita-Betreuung zu verwenden. Die für die Familienpolitik zuständige stellvertretende EVG-Vorsitzende, Regina Rusch-Ziemba, sagte: "Uns ist besonders wichtig, dass die frei werdenden finanziellen Mittel nicht im riesigen Bundeshaushalt versickern, sondern für die Entwicklung der Jüngsten weiter zur Verfügung stehen."
Rusch-Ziemba erinnerte daran, dass - trotz Rechtsanspruch - noch immer nicht genügend Plätze in den Kindertagesstätten zur Verfügung stehen. "Absolute Priorität muss nun der Ausbau qualitativ hochwertiger Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren haben", so die EVG-Vizechefin weiter.
Am Dienstagvormittag hatte das Bundesverfassungsgericht die gesetzliche Regelung zum Betreuungsgeld gekippt. Nach dem einstimmigen Urteil des 1. Senats ist der Bund für eine derartige gesetzliche Regelung nicht zuständig. Das Betreuungsgeld - in Höhe von derzeit 150 Euro - erhalten Eltern, deren Kind ab dem 1. August 2012 geboren wurde, und die für ihr Kind keine frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege in Anspruch nehmen. Seit Inkrafttreten des Gesetzes vor zwei Jahren gibt es rund 455.000 Bezieher.