Bezahlbares Wohnen: Mietpreisbremse jetzt nachbessern
Die EVG unterstützt Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) die gesetzlichen Regelungen zur sogenannten Mietpreisbremse - im Sinne der Mieterinnen und Mieter - nachzubessern und damit deren Wirkung zu verbessern. Die Mietpreisbremse war vor genau einem Jahr in Kraft getreten und gilt mittlerweile für ausgewählte Städte in 11 von 16 Bundesländern. Dort dürfen Mieten bei neuen Verträgen in der Regel nur noch zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, wie sie im Mietspiegel festgelegt ist.
Die EVG unterstützt Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) die gesetzlichen Regelungen zur sogenannten Mietpreisbremse - im Sinne der Mieterinnen und Mieter - nachzubessern und damit deren Wirkung zu verbessern. Die Mietpreisbremse war vor genau einem Jahr in Kraft getreten und gilt mittlerweile für ausgewählte Städte in 11 von 16 Bundesländern. Dort dürfen Mieten bei neuen Verträgen in der Regel nur noch zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, wie sie im Mietspiegel festgelegt ist.
Nach einer Analyse des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) kommt es kurzfristig sogar zu einem stärkeren Mietpreisanstieg. Nach der Untersuchung sind die Angebotsmieten in den untersuchten unregulierten Regionen monatlich um circa 0,24 Prozent gestiegen. In den untersuchten Regionen mit Mietpreisebremse war dieser Trend mit monatlichen 0,26 Prozent sogar etwas stärker.
Die für die Wohnungspolitik zuständige stellvertretende EVG Vorsitzende Regina Rusch-Ziemba erklärte hierzu: „Wir haben die Mietpreisbremse immer als ein gutes Mittel auf dem Weg zu mehr bezahlbarem Wohnraum angesehen. Wenn nun klar ist, dass mit den bisherigen Regelungen noch nicht die gewünschten Ergebnisse erzielt werden, muss schnell nachgebessert werden. Dabei hat die Bundesregierung unsere volle Unterstützung.“
Rusch-Ziemba verwies gleichzeitig auf die Forderung der EVG nach einheitlichen Mietspiegeln. Sie forderte die Koalition auf, auch hier eine rechtssichere Regelung zu schaffen. „Es kann nicht sein, dass hier jede Stadt und jede Gemeinde ihre eigene ‚Kirchturmpolitik‘ betreibt und die Anwendung der Mietpreisspiegel vor den Gerichten scheitert. Hier brauchen wir schleunigst eine rechtssichere bundeseinheitliche Regelung, “ so die EVG Vize Chefin.
Sie erläuterte: „Mit dem Scheitern von Mietpreisspiegeln entstehen rechtsfreie Räume, die Vermieter sofort in ‚Wild-West Manier‘ zu teils drastischen Mieterhöhungen nutzen. Dem muss endlich durch ein Bundesgesetz ein Ende gesetzt werden.“
Konsequenz dieser Erhöhungen ist, dass die dann neu zu erarbeitenden Mietpreisspiegel die höheren Mieten berücksichtigen müssen und dadurch auch alle anderen Mieten angehoben werden können.