BOB: EVG setzt Forderungen nach Warnstreik durch
Der Warnstreik der EVG, der die BOB am Dienstag vergangener Woche empfindlich getroffen hatte, führt jetzt zum geforderten Ergebnis. Das Unternehmen hat sein Angebot in der strittigen Frage der Fahrgastfahrten nachgebessert, so dass nun kurzfristig eine Einigung erzielt werden konnte. Weitere Arbeitskampfmaßnahmen sind damit ausgeschlossen.
Der Warnstreik der EVG, der die BOB am Dienstag vergangener Woche empfindlich getroffen hatte, führt jetzt zum geforderten Ergebnis. Das Unternehmen hat sein Angebot in der strittigen Frage der Fahrgastfahrten nachgebessert, so dass nun kurzfristig eine Einigung erzielt werden konnte. Weitere Arbeitskampfmaßnahmen sind damit ausgeschlossen.
„Nachdem sich 92 Prozent der im Fahrdienst beschäftigten Kolleginnen und Kollegen am Warnstreik beteiligt hatten, konnte die Unternehmensleitung gar nicht anders als nachzugeben", machte EVG-Verhandlungsführer Isidoro Peronace deutlich.
In intensiven Tarifverhandlungen, die am Mittwoch, den 27. Januar 2016 geführt wurden, einigten sich EVG und BOB darauf, die bis zum Schluss strittige Bruttoarbeitszeit in zwei Stufen einzuführen. Bereits ab dem 01.02.2016 - also mit Beginn der nächsten Arbeitswoche - werden 75 Prozent des Zeitaufwandes für Fahrgastfahrten auf die Arbeitszeit angerechnet. Ab dem 01.01.2017 werden Fahrgastfahrten dann zu 100 Prozent angerechnet. Für den Januar 2016 erhalten alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Fahrdienst (Triebfahrzeugführer und Fahrgastbetreuer) zudem pauschal 20 Euro für Ihre Fahrgastfahrten. "Dieses tolle Ergebnis hätten wir ohne den Warnstreik nicht hingekriegt", so EVG-Verhandlungsführer Isidoro Peronace.
Darüber hinaus vereinbarte die EVG für ihre bei der BOB und Meridian beschäftigten Mitglieder auch eine ordentliche Lohnerhöhung von 5,1 Prozent, mindestens aber 120 Euro mehr für Jeden. Diese wird in zwei Schritten ausgezahlt.
Rückwirkend ab 01.04.2015 gibt es ein Plus von 3 Prozent (mindestens jedoch 70 Euro mehr). Und ab 01.08.2016 steigen die Löhne noch einmal um 2,1 Prozent (mindestens jedoch um 50 Euro). Laufzeit: 26 Monate, vom 01.04.2015 bis 31.05.2017. Die Erhöhungsbeträge entsprechen denen des Branchen-Tarifvertrages für die Schienenpersonennahverkehr (SPNV).
„Wir haben deutlich gemacht, dass wir unsere berechtigten Forderungen durchsetzen können und dass unsere Mitglieder geschlossen hinter ihrer EVG stehen", machte Isidoro Peronace deutlich. "Diese Lektion hat die Geschäftsführung der BOB hoffentlich gelernt", so Peronace.