BSL: Politische Beteiligung der Senioren vorantreiben
Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft wird die Forderung nach einem Seniorenmitbestimmungsgesetz weiter vorantreiben. Die Bundesseniorenleitung (BSL) der EVG befasste sich auf ihrer Herbstsitzung in Fulda unter anderem mit den entsprechenden Erfahrungen aus den Bundesländern. Zwischenbilanz: Es gibt Teilerfolge, aber das Ziel einer angemessenen politischen Beteiligung von Seniorinnen und Senioren ist noch ein Stück entfernt. Vor allem braucht die EVG dafür Bündnispartner.
Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft wird die Forderung nach einem Seniorenmitbestimmungsgesetz weiter vorantreiben. Die Bundesseniorenleitung (BSL) der EVG befasste sich auf ihrer Herbstsitzung in Fulda unter anderem mit den entsprechenden Erfahrungen aus den Bundesländern. Zwischenbilanz: Es gibt Teilerfolge, aber das Ziel einer angemessenen politischen Beteiligung von Seniorinnen und Senioren ist noch ein Stück entfernt. Vor allem braucht die EVG dafür Bündnispartner.
Hintergrund der Forderung nach einem Seniorenmitbestimmungsgesetz ist der demografische Wandel. Im Jahr 2050 wird jeder dritte Bundesbürger 60 Jahre und älter sein. Angesichts dessen muss die Politik neue Wege gehen. Seniorenpolitik kann sich künftig nicht nur mit Themen wie Altersversorgung und Pflege befassen. Es muss auch um Städtebau, Verkehrspolitik, Verbraucherschutz, um seniorengerechte Produkte und Dienstleistungen gehen.
Ein Blick in das europäische Ausland zeigt: Echte Seniorenmitwirkungsgesetze gibt es bisher nur in Dänemark und Österreich. In den Bundesländern gab und gibt es einzelne Initiativen, aber keine ausreichenden parlamentarischen Mehrheiten. Immerhin konnten in mehreren Ländern Seniorenmitwirkungsgesetze etabliert werden - ein wichtiger und guter Zwischenschritt! Besser aber ist eine echte politische Mitbestimmung, und dies auf Bundesebene.
Die Berichte aus den Landesverbänden Senioren (LV S) signalisierten große Zustimmung zum Kurs der EVG. „Ich bin froh, dass sich unsere EVG an die Spitze der Bewegung gesetzt hat“, so ein Kollege. Gesetze in den Ländern sind gut, aber die darin verbriefte „Mitwirkung“ zum Beispiel in kommunalen Seniorenbeiräten wird in der politischen Praxis oftmals nicht ernst genommen. Deutlich wurde auch: Die EVG braucht Verbündete. So sollen vor allem Kontakte in Bundes- und Landtage genutzt werden. Denn, so ein Kollege aus Bayern: Ein Viertel aller Bundestagsabgeordneten sind über 60!
Die Erfahrungen und Vorschläge aus den LV S werden jetzt ausgewertet. Die Bundesseniorenleitung wird Thema Seniorenmitbestimmungsgesetz ständig auf Wiedervorlage nehmen.
Zuvor hatte EVG-Vorstand Martin Burkert die aktuelle Situation der KVB dargestellt. Auf Druck der EVG konnte in der Satzung verankert werden, dass Erstattungsanträge innerhalb von 28 Tagen bearbeitet werden sollen. Die Soll-Bestimmung bedeutet, dass nur in begründeten Einzelfällen davon abgewichen werden darf. Mittelfristiges Ziel sei aber weiterhin eine Erstattungszeit von 21 Tagen.
„Wir wollen die KVB als Behörde des BEV erhalten“, so Martin Burkert. Auch die derzeit fünf Bezirksleitungen sollen erhalten bleiben. Dafür sei aber auch erforderlich, mehr und neues Personal zu gewinnen. „Es kann nicht sein, dass wir auf Dauer mit Aushilfskräften arbeiten.“
In der Diskussion brachten die Mitglieder der BSL hohen Respekt für die Beschäftigten der KVB zum Ausdruck, die eine schwierige Situation mit großem Engagement gemeistert haben. Ein Problem sei aber die telefonische Erreichbarkeit.