Bündnis für unsere Bahn: Corona‐Regelungen erneut verlängert
In den vergangenen Wochen sind die Corona‐Infektionen wieder rasant angestiegen, vor allem bei Kindern. Der Deutsche Bundestag hat daher die Regelungen zur Freistellung für die Kinderbetreuung verlängert.
Auch die EVG hat, analog zum Gesetzgeber, die Regelungen zur Freistellung zur Kinderbetreuung bei der Deutschen Bahn verlängern können. Ihr habt somit weiterhin Anspruch auf bis zu 50 Tage Freistellung, für Alleinerziehende 100 Tage, im Zeitraum vom 29. März 2021 bis 19. März 2022.
Hierbei gibt es einen Entgeltausgleich von 80 Prozent des Bruttoentgeltes, jedoch maximal 100 Prozent des Nettoentgeltes. Auch die Freistellung zur Pflege naher Angehöriger von 20 Tagen bei vollem Entgeltausgleich konnte die EVG für alle Kolleginnen und Kollegen, die bei der Deutschen Bahn beschäftigt sind, bis 31. März 2022 verlängern. Für uns als EVG ist es wichtig, dass wir unsere Mitglieder in dieser schwierigen Zeit nicht allein lassen.