Bundesbesoldungs- und versorgungsanpassungsgesetz 2018 - 2020: Beteiligungsgespräch beim BMI - Dienst- und Versorgungsbezüge werden erhöht
Die Dienst- und Versorgungsbezüge werden unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes (TVöD) angehoben. Das bekräftigte der Staatssekretär im Bundesinnenministerium (BMI), Dr. Teichmann, im Beteiligungsgespräch zum vorliegenden Gesetzentwurf.
Dementsprechend erhöhen sich die Dienst- und Versorgungsbezüge:
- zum 1. März 2018 um 2,99 Prozent (rückwirkend),
- zum 1. April 2019 um 3,09 Prozent und
- zum 1. März 2020 um 1,06 Prozent.
Die Erhöhung zum 1.3.2018 berücksichtigt einen Abzug zugunsten der Versorgungsrücklage in Höhe von 0,2 Prozentpunkten. Die Reduzierung der Erhöhung um 0,2 Prozentpunkte für die Versorgungsrücklage erfolgt nur bei dem Anpassungsschritt zum 1.3.2018. Aktive Beamte bis Besoldungsgruppe A 6 erhalten zum 1. März 2018 (rückwirkend) eine einmalige Zahlung in Höhe von 250 Euro.
Die Beratung des Gesetzes mit den Gewerkschaften fand am 20. Juni in Berlin statt. EVG und DGB begrüßen die Umsetzung des Tarifabschlusses, kritisieren jedoch insbesondere folgendes:
- Der 0,2% Abzug für die Versorgungsrücklage und die Beibehaltung der Regelarbeitszeit von 41 Wochenstunden führen nicht zu einer wirkungsgleichen Übertragung des Tarifergebnisses.
- Die sogen. WD-Zulage soll zwar erhöht werden, konsequenter Weise müsste dies auch für die übrigen Erschwerniszulagen gelten.
- Die Altersteilzeitregelung wird verlängert, sie muss demnach vor dem 1. Januar 2021 beginnen. Allerdings führt insbesondere die unzureichende finanzielle Ausgestaltung dazu, dass sie kaum in Anspruch genommen wird.
EVG und DGB fordern entsprechende Verbesserungen. BMI hat darlegt, dass das Ergebnis der Tarifverhandlungen im Volumen zeit- und systemgerecht auf den Beamtenbereich übertragen wird.
Im Zuge des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens soll der Gesetzentwurf im Juli durch das Bundeskabinett beschlossen werden. Wann die Beratung im Bundestag erfolgt und wann das Gesetz in Kraft gesetzt wird, ist noch nicht bekannt.
DGB und EVG setzen sich daher für zeitnahe Abschlagszahlungen ein. Ein diesbezüglicher Erlass kann erst nach dem Kabinettsbeschluss erfolgen. Demnach könnten Abschlagszahlungen unter Vorbehalt der gesetzlichen Regelung vsl. frühestens mit der Bezügeabrechnung September gezahlt werden.