Bundeseisenbahnvermögen (BEV) - Tarifreform abgeschlossen
Die EVG-Tarifkommission hat dem neuen Tarifvertrag für die Beschäftigten des Bundeseisenbahnvermögens (TV BEV) zugestimmt.
Seit dem Jahr 2012 verhandeln EVG und BEV auf Grundlage getroffener Vereinbarungen über eine Tarifreform beim BEV. Dabei sollte auch das neue Tarifrecht des Bundes berücksichtigt werden.
In einem ersten Schritt wurden 2015 die Ost- und Westtarifverträge des BEV zu einem Lohntarifvertrag (LTV BEV) und zu einem Angestelltentarifvertrag (AnTV)zusammengefasst. Dabei wurden die Tariftexte komplett überarbeitet und entsprechende Anpassungen und Verbesserungen vorgenommen.
Im zweiten Schritt wurden dann Verhandlungen darüber geführt, den LTV BEV und AnTV BEV in einem neuen Tarifvertrag BEV zusammenzuführen. Diese konnten nun erfolgreich abgeschlossen werden.
Am 1. April 2019 tritt der neue TV BEV in Kraft, er gliedert sich wie folgt:
- Teil A – Regelungen für alle Beschäftigten
- Teil B – Weitere Regelungen für ehemalige Arbeiter
- Teil C – Weitere Regelungen ehemalige Angestellte
- Teil D – Übergangs- und Schlussbestimmungen für alle Beschäftigten
Im Rahmen des Abschlusses wurden auch die Vergütungstabellen der Angestellten neustrukturiert. Diese enthalten nun neun statt bisher 15 Entwicklungsstufen. Nicht mehr benötigte Vergütungsgruppen wurden gestrichen.
Die Überführung in die neuen, erhöhten Vergütungstabellen erfolgt an Hand einer besonders vereinbarten Überleitungsregelung.