Bundeseisenbahnvermögen (BEV): Tarifrunde 2020 beim BEV wurde konstruktiv fortgeführt, aber …
… noch ist das vorgelegte Angebot für uns nicht ausreichend. Aus unserer Sicht muss es deutliche Nachbesserungen im Bereich der Altersteilzeit geben.
Wir lehnen eine unveränderte Fortschreibung der Altersteilzeitregelungen bis zum 31.12.2022 ab und fordern Nachbesserungen. Zudem fordern wir, dass die Erschwerniszulagen gemäß der tarifvertraglichen Regelungen spätestens zum 01.04.2022 angehoben werden.
Bis zur nächsten Verhandlung erwarten wir ein verbessertes Angebot. Bislang hat der Arbeitgeber angeboten:
- Erhöhung der Entgelte ab 01.04.2021 um 1,4 Prozent sowie ab 01.04.2022 um weitere 1,8 Prozent
- eine analoge Erhöhung des Sozial‐ und Ortszuschlags sowie der tariflich dynamisierten Zulagen
- die unveränderte Verlängerung der beim BEV bestehenden Altersteilzeitregelungen
Durchgesetzt haben wir für Euch bereits eine Corona Sonderzahlung. Diese wird mit der Dezember Lohn‐ bzw. Vergütungszahlung ausgezahlt.
Die nächste Tarifverhandlung findet statt am 21.01.2021.