Bundesinnenminister lehnt Übertragung des „Rentenpakets“ auf Beamtinnen und Beamte ab
Auf völliges Unverständnis bei EVG und DGB stößt die Entscheidung des Bundesinnenministers, nunmehr das "Rentenpaket" auf die Beamtinnen und Beamte vollumfänglich nicht zu übertragen, also auch nicht die verbesserte Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten. Neben unseren Aktivitäten hat auch der DGB mit Nachdruck unser gemeinsames Anliegen der Übertragung des „Rentenpakets“ auf die Beamtinnen und Beamten beim BMI vorgetragen und gefordert.
Auf völliges Unverständnis bei EVG und DGB stößt die Entscheidung des Bundesinnenministers, nunmehr das "Rentenpaket" auf die Beamtinnen und Beamte vollumfänglich nicht zu übertragen, also auch nicht die verbesserte Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten.
Neben unseren Aktivitäten hat auch der DGB mit Nachdruck unser gemeinsames Anliegen der Übertragung des „Rentenpakets“ auf die Beamtinnen und Beamten beim BMI vorgetragen und gefordert.
Die EVG hatte wiederholt angemahnt, dass eine nicht unbeachtliche Zahl an Beamtinnen und Beamten die derzeitige Altersgrenze nicht erreichen kann. Dies ist nicht zuletzt der mit dem Personalabbau der letzten Jahrzehnte einhergehenden enormen Arbeitsverdichtung geschuldet.
Einschnitte in der gesetzlichen Rentenversicherung wurden seit den 1990er Jahren grundsätzlich auf die Beamtenversorgung übertragen, einschließlich der schrittweisen Anhebung der Altersgrenzen. Dies muss nun auch für die Verbesserungen in der gesetzlichen Alterssicherung gelten, die sogen. „Mütterrente“ einbezogen, so EVG-Vorstandsmitglied Martin Burkert.
EVG und DGB beraten zunächst über das weitere Vorgehen.