Bundesverfassungsgericht: Urteil zum Tarifeinheitsgesetz
Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Tarifeinheitsgesetz erklärt der Vorsitzende der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG), Alexander Kirchner:
„Wir sehen uns durch die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bestätigt. Solidarische Tarifpolitik, die für alle Beschäftigten gelten soll, kann nur von den Gewerkschaften verantwortet werden, die die Interessen der meisten Beschäftigten vertreten.
In unserem Organisationsbereich haben wir anderen Gewerkschaften in der Tarifpolitik schon immer die Zusammenarbeit angeboten. Dies muss jedoch von beiden Seiten gewollt werden. Nur im Miteinander - und nicht im Gegeneinander - können wir das Beste für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erreichen. Davon sind wir weiterhin zutiefst überzeugt"