Bundesvorstand diskutiert Flüchtlingssituation

Sachlich, sehr ausführlich und vornehmlich an den Interessen der Beschäftigten orientiert, hat der Bundesvorstand der EVG, auf seiner September-Sitzung in Fulda, die Flüchtlingssituation in Deutschland diskutiert. „Wir begrüßen ausdrücklich, dass sich viele unserer Kolleginnen und Kollegen - beruflich aber auch privat - tatkräftig engagieren. Wir wissen aber auch, dass die augenblickliche Situation so manchem Angst macht und Anlass zur Sorge gibt. Damit müssen und wollen wir uns als EVG offen auseinandersetzen", machte Alexander Kirchner deutlich.

Sachlich, sehr ausführlich und vornehmlich an den Interessen der Beschäftigten orientiert, hat der Bundesvorstand der EVG, auf seiner September-Sitzung in Fulda, die Flüchtlingssituation in Deutschland diskutiert. „Wir begrüßen ausdrücklich, dass sich viele unserer Kolleginnen und Kollegen - beruflich aber auch privat - tatkräftig engagieren. Wir wissen aber auch, dass die augenblickliche Situation so manchem Angst macht und Anlass zur Sorge gibt. Damit müssen und wollen wir uns als EVG offen auseinandersetzen", machte Alexander Kirchner deutlich.

Vernehmliche Aufgabe der EVG sei es derzeit, Sorge dafür zu tragen, dass die beruflichen Belastungen der Kolleginnen und Kollegen die im Bus- und Bahnbereich, bei DB Service und DB Sicherheit mit Flüchtlingen zu tun haben, durch die Arbeitgeber so gering wie möglich gehalten werden. „Wir haben bereits mit vielen Kolleginnen und Kollegen gesprochen, die uns von teilweise unhaltbaren Zuständen vor Ort berichten“, so Alexander Kirchner. „Hier tut mehr personelle Unterstützung dringend Not und das fordern wir bereits ein“, so Kirchner.

Zudem müssten die Sorgen der Betroffenen ernst genommen werden. Naheliegende Fragen zu Gesundheits- und Sicherheitsaspekten sind vom Arbeitgeber schnell und umfassend zu beantworten, da wo Vorsorge angeraten sei, muss der Arbeitgeber entsprechend handeln - so die Haltung der EVG.

„Als Gewerkschaft wollen wir aber auch politische Verantwortung übernehmen“, machte der EVG-Bundesvorstand deutlich. Ausdrücklich begrüßt wurde der „Runde Tisch“, zu dem die EVG die Bahnbranche eingeladen hatte, um Möglichkeiten der langfristigen Integration zu erarbeiten. „Deutschland braucht Zuwanderung“, sagte der EVG-Vorsitzende Alexander Kirchner, der daran erinnerte, dass auch uns Deutschen Flucht und Vertreibung nicht fremd sei. „Auch Millionen von Deutschen sind in unserer Geschichte aus Angst vor Verfolgung, aber auch aus wirtschaftlicher Not, über Grenzen gegangen, um dort ein sicheres, besseres Leben zu führen“, betonte er. „Wir begreifen Zuwanderung als Chance für unser Land, sofern wir uns gegenseitig mit Respekt begegnen. Das erwarten wir im täglichen Umgang im Übrigen von Jedem", so Kirchner.

Dem Bundesvorstand lag in diesem Zusammenhang ein umfangreiches Positionspapier vor, das nun in den Betrieben und vor Ort diskutiert werden soll. Ziel ist es, hieraus die Haltung der EVG zu Fragen von Flucht und Asyl zu entwickeln.

Im Rahmen seines Lageberichts ging Alexander Kirchner unter anderem auf die Einigung bei den Regionalisierungsmitteln und dem für die EVG positiven Beschluss des Bundesrates zum Vergabegesetz ein. In beiden Punkten hatte sich die EVG stark für die Interessen der Beschäftigten engagiert und entsprechende Erfolge erreicht.

Die Regionalisierungsmittel werden wie gefordert angehoben. Das schafft Planungssicherheit. Allerdings wurde bei der Höhe ein Kompromiss eingegangen, der jährlich 500 Millionen Euro unter den von den Ländern errechneten Bedarf liegt. Angebotskürzungen können deshalb derzeit nicht ausgeschlossen werden. Positiv hingegen: die Zweckbindung bleibt bestehen, die Regionalisierungsmittel dürfen nur für Angebote im Schienenpersonennahverkehr ausgegeben werden.

Auch beim Vergabegesetz ist die EVG einen großen Schritt weitergekommen. Auf Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein hatte der Bundesrat am vergangenen Freitag beschlossen, in der Frage des Personalübergangs bei der Vergabe von Nahverkehrsleistungen eine „Soll-Vorschrift" im Gesetz aufzunehmen. Nun muss jeder Arbeitgeber, der den Personalübergang nicht regeln will, begründen, warum er den politisch gewollten Wettbewerb auf dem Rücken der bisher Beschäftigten austragen will. „Damit sind wir in unserer Forderung, dass Kolleginnen und Kollegen, die ihren Arbeitsplatz durch Ausschreibungsverlust verlieren, im neuen Unternehmen zu den bisherigen Konditionen weiterbeschäftigt werden müssen, einen großen Schritt näher gekommen“, so Alexander Kirchner.

Bislang war von der Politik nur eine „Kannvorschrift" in Erwägung gezogen worden, auch die zahlreichen Aktionen und Gespräche der EVG haben hier zu einem Meinungswechsel beigetragen. "Dafür gebührt allen, die sich engagiert haben, unser herzliches Danke schön", machte der EVG-Vorsitzende deutlich.