Corona-Entschädigung: EVG begrüßt grundsätzlich Erweiterung für Eltern - aktuelle Regelung aber zu wenig
Eltern sollen in der aktuellen Corona-Pandemie entschädigt werden, wenn sie ihre Kinder aufgrund verlängerter Schulferien, ausgesetztem Präsenzunterricht oder Hybridunterricht zuhause betreuen müssen. Das soll aktuellen Planungen zufolge im Infektionsschutzgesetz ergänzt werden. Diese Regelung gilt weiterhin für Kinder bis zu 12 Jahren oder wenn diese behindert und hilfebedürftig sind.
„Dass hier etwas passiert, ist definitiv eine richtige Entscheidung“, sagte der stellvertretende EVG-Vorsitzende Martin Burkert. Insgesamt ändert sich durch diese kurze Ergänzung auch nichts an den grundsätzlichen Regelungen und der Bezugsdauer der Entschädigung. „Wir hatten bereits im November angemahnt, dass die Bezugsdauer bei Verlängerung der Entschädigungsansprüche ebenfalls verlängert werden muss,“ bewertete Burkert die Regelungen als nach wie vor nicht ausreichend.
Die EVG hatte gemeinsam mit dem DGB und den Mitgliedsgewerkschaften bereits bei Einführung der Entschädigungen die Höhe (67 Prozent der Vergütung, mit einer zusätzlichen Deckelung von 2.016 Euro/Monat) als nicht ausreichend kritisiert.
Informationen zur Verlängerung der tariflichen Vereinbarungen der EVG zur Freistellung zur Kinderbetreuung findet ihr hier.