Corona-Sonderregelungen verlängert und Kinderbonus 2021 beschlossen

Der Bundesrat hat am Freitag das Sozialschutzpaket III beschlossen. Damit wird ein Fokus auf Familien gelegt, indem weitere Hilfen bereitgestellt bzw. Corona-Sonderregelungen verlängert werden.

So wird es auch 2021, dem zweiten Pandemie-Jahr, einen Kinderbonus von 150 Euro je Kind geben, der nicht bei Sozialleistungen angerechnet, aber - wie das Kindergeld - mit dem Kinderfreibetrag verrechnet wird. „Der Kinderbonus ist grundsätzlich zu begrüßen, aber in der Höhe absolut nicht ausreichend“, kritisiert Martin Burkert als stellvertretender Vorsitzender der EVG die Maßnahme. Auch der sogenannte „Notfall-Kinderzuschlag“, also die entschärfte Vermögensprüfung, wird bis zum Jahresende verlängert. 

Außerdem sollen Familien mit Anspruch auf ALG II einen Zuschuss von bis zu 350 Euro für mobile Endgeräte zur Teilnahme am digitalen Unterricht bekommen können. „Bildung darf nicht am Geldbeutel scheitern. Von daher halte ich solche Maßnahmen für selbstverständlich“, so Burkert weiter.

Mit dem Gesetz wird auch der erleichterte Zugang in die Grundsicherung bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Damit wird sichergestellt, dass niemand pandemiebedingt seine Wohnung aufgeben muss oder Rücklagen für das Alter auflösen muss. 

Weitere Informationen zum Kinderbonus gibt es beim BMFSJ