Corona: Umsetzung von „3G“ in Zügen muss klar geregelt sein
Die Koalitionäre erwägen eine 3G-Regel in Bussen und Bahnen. Die kann nur funktionieren, wenn die Umsetzung praxisnah geregelt ist. Klar muss sein, wer für die Kontrollen zuständig ist und wie mit Fahrgästen umgegangen wird, die ohne entsprechenden Impf- oder Testnachweis angetroffen werden.
Ein zwangsläufig zu erfolgender Ausschluss von der Fahrt muss auch durchgesetzt werden. Hier darf es nicht zu weiteren Belastungen unserer Kolleginnen und Kollegen kommen. Enge Absprachen mit der Bundespolizei sind eine der Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine mögliche 3G-Regel durchzusetzen.
Gleichzeitig fordert die EVG drastische Bußgelder bei Verstößen. Abschreckung hilft, unsere Kolleginnen und Kollegen vor unvernünftigen und möglicherweise konfliktbereiten Fahrgästen zu schützen.