Covid-19: Kostenlose Tests für alle DB-Kolleg*innen!

Künftig können sich die Beschäftigten aus allen Geschäftsfeldern des DB-Konzerns anlassbezogen(*) und kostenlos auf das Virus testen lassen. Das haben Betriebsräte, EVG und der Konzernbetriebsrat DB AG beim Arbeitgeber durchgesetzt.

Hierbei wurden Datenschutzbedingungen geprüft und für die örtliche Ausgestaltung werden die Gesamtbetriebsräte mit einbezogen.

Zudem erhalten die Bordpersonale, wie von der ZFG Personenfernverkehr gefordert, Info-Kärtchen für Reisende, mit allen notwendigen Informationen zu den aktuellen Hygienebedingungen, wie zum Bei-spiel die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Diese Infokärtchen unterstützen das Fahrpersonal gezielt in der Aufklärungsarbeit mit den Fahrgästen.

Im Sinne der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten bekräftigen wir deswegen erneut unsere Forderung an alle anderen EVU: Solche Maßnahmen, inkl. der kostenlosen Corona-Tests für Beschäftigte, müssen zum Standard in allen EVU werden!

(*) bei Auslandsdienstreisen, in Verdachtsfällen, in betriebskritischen Bereichen und in Sonderfällen (z.B. vor Veranstaltungen)

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Fragen und Antworten zum Thema:

Für wen gilt das Testangebot?
Für alle Mitarbeitenden im DB-Konzern, also auch für zugewiesene Beamt*innen. Die Inanspruchnahme ist freiwillig.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Das Angebot gilt bei/für…

  • Auslandsdienstreisen: Mitarbeitende, die dienstlich in Länder reisen, die ein aktuelles Testzertifikat fordern, oder von Dienstreisen aus Risikogebieten zurückkehren
  • Betriebskritische Bereiche: Gemeint sind hiermit Bereiche, in denen eine Infektion bestätigt wurde und das Risiko besteht, weitere Kolleg*innen anzustecken. Hier gibt es dann ein freiwilliges Angebot für Gruppen von Mitarbeitenden zur Testung (sogenannte Massen-Schnelltest) zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit dieser Bereiche
  • Einzelne Verdachtsfälle: Freiwilliges Angebot an Mitarbeitende, die sich möglicherweise bei Reisenden, Kunden, Arbeitskollegen oder privat angesteckt haben, aber nicht Symptome zeigen, nicht als Kontaktpersonen 1. Grades gelten und somit nicht vom Hausarzt oder Gesundheitsamt getestet werden
  • Sonderfälle, z.B. vor Veranstaltungen, Begehungen, oder als repräsentative Stichprobe von Beschäftigtengruppen

Wer testet bzw. wertet aus?
Für einen reibungslosen Ablauf in jedem Geschäftsbereich sorgen die eingerichteten koordinierenden Stellen. Daher sind die Testorte und Abläufe am besten hier zu erfragen. Eine zentrale Liste mit allen Anlaufstellen gibt es aktuell nicht.

Über folgende Möglichkeiten laufen die Testungen ab:

  • Externe Labore: Über Terminvereinbarung bei ias AG oder Nutzung der Testzentren an Flughäfen und Bahnhöfen (teilweise lange Wartezeiten) oder Kostenübernahmezusage an Hausarzt
  • DB E&C Labor in Kirchmöser
  • Betriebsärztliche Dienste (ias, PIMA, ASAM praevent)
  • Selbsttest durch Mitarbeitende

Die Auswertung erfolgt zentral durch DB E&C Umweltservice in Kirchmöser. Sie ist vollständig anonymisiert, es findet keine Auswertung personenbezogener Daten statt. Das Ergebnis liegt innerhalb von 36 Stunden vor.

Wer trägt die Kosten?
Das entsprechende Geschäftsfeld, eine individuelle Abrechnung ist nicht nötig.

Zum Hintergrund:
Mit dem Testangebot soll u.a. erreicht werden, dass sogenannte „Superspreader“ schnell entdeckt und isoliert werden. Schließungen von Betriebsstätten durch die zuständigen Behörden sollen so möglichst verhindert werden. Ebenso sollen Verdachtsfälle früh geklärt und Befürchtungen hinsichtlich möglicher Ansteckungen schnell aus dem Weg geräumt werden.