COVID-19: Telefon-Krankschreibung ab Montag wieder möglich
Aufgrund der bundesweit steigenden COVID-19-Infektionszahlen hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss am Donnerstag erneut auf eine Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung verständigt. Kurz vor Beginn der Erkältungs- und Grippesaison sollen volle Wartezimmer vermieden werden.
Ab dem kommenden Montag können Patientinnen und Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu sieben Kalendertage krankgeschrieben werden. Die Regelung soll zunächst bis zum Jahresende gelten. Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patientin oder des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere sieben Kalendertage ausgestellt werden.
Der Gemeinsame Bundesausschuss wird rechtzeitig vor dem Auslaufen über eine Anpassung der zeitlichen Befristung beraten.