„Da ist Emotion drin“ - Mit diesem Stellwerk kann die DB keine Werbung machen!
Wasser in Lachen auf dem Fußboden, der Stelltisch mit Planen abgedeckt – mit dem Stellwerk Sulzbach kann die Deutsche Bahn keine Werbung machen. Es ist vielmehr ein Beispiel für den kalkulierten Verfall des Systems Schiene. Und damit ein Fall für die Bahnretter.
Eigentlich wollte Bettina Harding (Name geändert) Ende Januar nur die Vorbereitungen treffen für die bevorstehende Durcharbeitung der Fernsteuerung im Stellwerk Sulzbach. Die Fahrdienstleiterin staunte nicht schlecht, als sie die Tür zu dem kleinen ferngesteuerten Stellwerk öffnete. Es regnete doch offensichtlich tatsächlich durch die Decke ins Stellwerk rein. „Da stand doch noch unser Stelltisch, durch eine Folie abgedeckt, auch wenn er nur bei der örtlichen Besetzung bedient werden muss“, sagt sie. Ihr trockener Kommentar: „Wasser und Elektrik vertragen sich ja bekanntlich gut.“
Bettina Harding informierte ihren Betriebsrat. Und der zögerte nicht lange. Sondern teilte noch am selben Tag dem Arbeitgeber mit, dass er jeden weiteren Arbeitseinsatz in Sulzbach unter diesen Zuständen ablehnen würde – einschließlich der geplanten Wartungsarbeiten. „Das Problem war lange bekannt. Und auch wenn das „nur“ eine Bedarfsarbeitsstelle ist, gilt hier die Arbeitsstättenverordnung“, sagt der Betriebsrats-vorsitzende Thomas Bock. Noch am selben Nachmittag bekam er einen Anruf vom Arbeitsgeber - mit dem Hinweis, dass ein Ausfall der Wartungsarbeiten zu Störungen kommen könne, zu Zugverspätungen bis hin zum Schienenersatzverkehr. Thomas Bock hatte eine klare Antwort parat. „Diese Folgen habe ich nicht zu verantworten. Wir als Betriebsrat haben die Verantwortung, nach BetrVG und darauf zu achten, dass die Gesetze einhalten werden.“
Das kleine Stellwerk im Saarland teilt das Schicksal vieler kleiner Stellwerke der DB Netz AG. Das Gebäude wurde Anfang 2018 verkauft. Allerdings: Weil hier weiterhin Leit- und Sicherungstechnik vorgehalten wird, mietete die Netz AG beim neuen Eigentümer einen Technikraum und den Bedienraum an.
Eins übersahen allerdings offenbar sowohl der Mieter als auch der neue Eigentümer: dass die Räume auch geheizt werden müssten und dass sie, nach der Arbeitsstättenverordnung, in einem ordnungsgemäßen Zustand vorzuhalten sind. Der tatsächliche Zustand entspricht dem in keiner Weise. Durch den klaren Hinweis des Betriebsrates wurden nun die ersten Vorwegmaßnahmen getroffen und nun ein Arbeitseinsatz ermöglicht.
„Ja, da ist Emotion drin“, sagt Thomas Bock. „Aber meine Aufgabe als Betriebsrat ist es, Schaden von Leib und Leben meiner Leute fernzuhalten.“
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