Das ändert sich 2023 bei Rente und betrieblicher Altersvorsorge

Der Jahreswechsel bringt einige Neuerungen und Veränderungen im Bereich Alterssicherung mit sich. Wir haben im Folgenden die wichtigsten Informationen rund um die gesetzliche Rente und betriebliche Altersvorsorge für das Jahr 2023 zusammengestellt.

Bemessungsgrenze in der Rentenversicherung steigt

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) für die allgemeine Rentenversicherung (West) steigt ab 1. Januar 2023 auf 7.300 Euro/Monat (2022: 7.050 Euro). Bis zu dieser maximalen Höhe des Bruttolohns fallen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung an. Die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) steigt auf 7.100 Euro/Monat (2022: 6.750 Euro).

Rentenversicherungsbeiträge vollständig absetzbar

Wer Steuern zahlt, kann die Rentenversicherungsbeiträge ab dem Jahr 2023 zu 100 Prozent absetzen. Die volle Absetzbarkeit sollte ursprünglich erst 2025 gelten und wurde nun gesetzlich um zwei Jahre vorgezogen. Ein weiterer wichtiger Schritt, um künftig eine „Doppelbesteuerung“ von Renten auszuschließen, ist die von der Bundesregierung geplante zeitliche Streckung bis zur vollständigen Besteuerung der Renten, die im kommenden Jahr umgesetzt werden soll. 

Rentenerhöhung 2023 prognostiziert

Zum 1. Juli 2023 können alle Rentenbeziehenden mit einer weiteren Rentenerhöhung rechnen. Die aktuellen Schätzungen des Rentenversicherungsberichts der Bundesregierung gehen von einer Erhöhung im Westen von 3,5 Prozent und im Osten von 4,2 Prozent aus. Wichtig: Die genaue Rentenanpassung wird erst im Frühjahr 2023 festgelegt.

Hinzuverdienstgrenze fällt weg

Seit Beginn der Corona-Pandemie gilt bereits eine deutlich höhere Hinzuverdienstgrenze bei vorzeitigem Rentenbezug. Bis zu dieser Grenze – aktuell 46.060 Euro – können Rentner:innen vor Erreichen der Regelaltersgrenze ohne Rentenabzüge hinzuverdienen. Bei vorgezogenen Altersrenten entfällt ab 1. Januar 2023 die Hinzuverdienstgrenze gänzlich, bei vollen und teilweisen Erwerbsminderungsrenten steigt die bisherige Grenze von 6.300 Euro/Jahr deutlich an.

Betriebsrentenfreibetrag steigt

Der Freibetrag für Betriebsrenten, auf den keine Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung abgeführt werden müssen, steigt auf 169,75 Euro im Monat (2022: 164,50 Euro). Pflichtversicherte Rentner:innen zahlen nur auf den Teil der Betriebsrenten Krankenkassenbeiträge, der 169,75 Euro übersteigt. Die Freigrenze in der Pflegeversicherung liegt in 2023 ebenfalls bei 169,75 Euro. Wird die Freigrenze überschritten, ist in dem Fall die gesamte Rentenleistung in der Pflegeversicherung beitragspflichtig.

Sozialabgabenfreie bAV-Beiträge

Im Jahr 2023 sind Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge bis zu 3.504 Euro sozialabgaben- und steuerfrei (2022: 3.384 Euro). Das entspricht monatlich 292 Euro (2022: 282 Euro). Dazu zählen arbeitgeberfinanzierte Beiträge sowie Beiträge der Beschäftigten im Rahmen der Bruttoentgeltumwandlung.

------------------

Weitere Ausblicke

Was ändert sich 2023 für Familien?

Rekordsumme für Bundesbauministerium: Was bedeutet das für Mieter:innen in 2023?

Was ändert sich 2023 bei Pflege und Gesundheit?