Das neue Angebot der Deutschen Bahn erfüllt eine wesentliche Forderung der EVG nicht
Die EVG sieht in dem neuen Angebot der Deutschen Bahn eine ihrer wesentlichen Forderungen als nicht erfüllt an. Das machte EVG-Verhandlungsführerin Regina Rusch-Ziemba deutlich. "Wir fordern, dass alle Tarifverträge, die wir derzeit mit der DB AG verhandeln, ein gemeinsames Ende der Laufzeit haben. So wollen wir eine Spaltung der Belegschaft verhindern", stellte Regina Rusch Ziemba fest.
Die EVG sieht in dem neuen Angebot der Deutschen Bahn eine ihrer wesentlichen Forderungen als nicht erfüllt an. Das machte EVG-Verhandlungsführerin Regina Rusch-Ziemba deutlich. "Wir fordern, dass alle Tarifverträge, die wir derzeit mit der DB AG verhandeln, ein gemeinsames Ende der Laufzeit haben. So wollen wir eine Spaltung der Belegschaft verhindern", stellte Regina Rusch Ziemba fest.
Nach Maßgabe der Bahn sollen die neuen Tarifverträge für den überwiegenden Teil der Beschäftigten bis 31.12.2016 gelten, für den Dienstleistungsbereich hingegen bis zum 30.4.2017. "Damit wären beispielsweise Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Bereichen Sicherheit, Service und Kommunikationstechnik abgekoppelt, genau das wollen wir nicht", kritisierte die EVG-Verhandlungsführerin.
Die DB AG hatte der EVG in ihrem heute vorgelegten Angebot eine Entgelterhöhung von insgesamt 4,7 Prozent in zwei Schritten, bei einer Laufzeit von 29 Monaten angeboten. Die EVG fordert 6 Prozent, mindestens aber 150 Euro mehr pro Monat.
"Wir werden das neue Angebot der Bahn am Montag, den 11. Mai 2015, in der EVG-Tarifkommission erörtern und bewerten, um die weitere Marschrichtung festzulegen", machte Regina Rusch-Ziemba deutlich. Die EVG halte an ihrem Ziel fest, zum 1. Juni 2015 einen Abschluss zu erzielen. Dies setze voraus, dass die DB AG ihr Angebot entsprechend der Forderungen der EVG auch materiell nachbessert. "Das werden wir dem Arbeitgeber bei der nächsten Verhandlungsrunde, am Dienstag, den 12. Mai 2015, in Frankfurt, noch einmal sehr deutlich machen", sagte Regina Rusch-Ziemba. Arbeitskampfmaßnahmen kann die EVG, angesichts des vorliegenden Angebots, weiterhin nicht ausschließen.