DB AG: Besondere Teilzeit im Alter - Tarifkommission fordert Verlängerung
Die Besondere Teilzeit im Alter läuft immer in Jahresscheiben und wurde im Bündnis für unsere Bahn bis zum 31.12.2022 verlängert. Das zur Verfügung stehende Volumen stammt aus der Tarifrunde 2013 und wurde als „jährlich unbefristetes Gesamtvolumen“ vereinbart.
Allerdings muss die Verwendung tariflich immer wieder neu vereinbart werden. Deshalb hat die zuständige Tarifkommission jetzt schon beraten und fordert den Arbeitgeber auf, umgehend in Tarifverhandlungen zur Verlängerung der Besonderen Teilzeit ab dem Jahr 2023 einzutreten.
Anspruch auf „besondere Teilzeit im Alter“ haben Beschäftigte unter folgenden Voraussetzungen:
- Das Unternehmen fällt unter den Abschnitt C Kapitel 2 DemografieTV/ DemografieTV Bus
- Das 59. Lebensjahr wurde vollendet
- Die Betriebszugehörigkeit beträgt mind. 20 Jahre
- Der/die Beschäftigte hat entweder zuletzt mind. 10 Jahre in Wechselschicht, regelmäßiger Nachtarbeit oder Rufbereitschaft gearbeitet oder zuletzt mind. 10 Jahre eine Tätigkeit ausgeübt für die er/sie mind. für 80 Std. Erschwerniszulagen im Kalenderjahr erhalten hat oder bei der er/sie überwiegend besonderen äußeren Einflüssen (z.B. Wetter, Lärm, Temperatur, Atemschutz) ausgesetzt war oder eine Schwerbehinderung mit mind. 50% GdB (Gleichgestellte sind von der Regelung nicht erfasst).