DB AG: Neuer Personalverwendungsnachweis (PvN)
Seit Anfang des Jahres gibt es eine Neuregelung der Arbeitszeitkontenstruktur für die Beschäftigten im sogenannten „Überschneidungsbereich“. Also vor allem Triebfahrzeugführer*innen, Beschäftigte im Zugbegleitdienst, Bordservice und Bordgastronomie sowie Lokrangierführer*innen und Disponent*innen. Hier hat eine andere Organisation den „Sollmindernden Vortrag“ abgeschafft. Dies wird jetzt im Arbeitszeitjahr 2020 umgesetzt.
Was bedeutet das für die Kolleginnen und Kollegen?
Es wird komplizierter. An den EVG-Tarifverträgen hat sich nichts geändert und die bisherige Struktur wird unverändert fortgeführt. Der Arbeitgeber wendet das Günstigkeitsprinzip an. Heißt, die jeweils günstigeren Regelungen des einen Tarifvertrages werden übertariflich auf den anderen Tarifbereich angewendet.
Die Arbeitszeitstrukturen werden daher nebeneinander angewendet. Die neu eingeführten Konten werden für jeden Mitarbeiter sichtbar. Ein „Ausgleichskonto“ und ein „Übergangskonto“ werden auf der Abrechnung Jahresarbeitszeit/Urlaub als AK1A und AK2A bezeichnet. Der PvN wird erstmals im Februar neugestaltet sein. Auf ihm werden beide Kontenstrukturen dargestellt. Der Abrechnungszettel, der mit der Monatsabrechnung versendet wird, wird ebenfalls für die Abrechnung Januar im Februar beide Kontenstrukturen abbilden. Auf den Abrechnungszetteln Jahresarbeitszeit/Urlaub wird in 2020 ein QR-Code abgedruckt. Dieser führt zu einem Artikel im Personalportal, der die Neuerungen einfach und verständlich erklären soll.
Weitere Informationen im Aushang