DB AG: Neues vom EVG‐Wahlmodell!
Künftig kannst Du Dich grundsätzlich jedes Jahr neu für eine der sechs Kombinationen aus dem EVG‐Wahlmodell entscheiden!
Wir wollen eine Verunsicherung der Kolleginnen und Kollegen vermeiden. Deshalb haben wir uns mit der DB AG auf eine eindeutige und klare Regelung verständigt und das Verfahren zur Wahl und Abfrage des EVG‐Wahlmodells neu aufgelegt.
Ab jetzt erhältst Du einen einheitlichen Fragebogen, auf dem Du Dich für eine der sechs möglichen Kombinationen aus dem EVG‐Wahlmodell entscheiden kannst.
Dadurch ist gewährleistet, dass Dein Antrag schnell und effizient bearbeitet werden kann. Deine jährliche Wahlfreiheit darf durch die gleichzeitige Abfrage des EVG‐Wahlmodells nicht eingeschränkt werden.
Deshalb haben wir mit der DB AG vereinbart, dass Du zukünftig jedes Jahr zum 30. Juni Deine Wahl ändern kannst!
Wichtig: Bitte verwende für Deine Wahl das EVG‐Formular, das wir Dir mit einem Brief zur Verfügung stellen.
Dieses Jahr ist für die Wahl einmalig die Sonderfrist 31. März 2020 zu beachten!
Auch wenn Du wegen eines Missverständnisses falsch gewählt haben solltest, kannst Du Deine Wahl mit unserem Formular bis zum 31.3. erneuern!