DB AG - TEG: Arbeitgeber schränkt Beschäftigungssicherung ein
Ein Schreiben mit diesem Inhalt erhalten derzeit Kolleginnen und Kollegen in Betrieben, in denen aufgrund der Mehrheitsverhältnisse nunmehr ausschließlich der Tarifvertrag der GDL gilt, dann, wenn sie aufgrund einer Erkrankung dauerhaft nicht mehr die Möglichkeit haben ihre Tätigkeit auszuführen. Die bessere „tarifvertragliche Beschäftigungssicherung“ der EVG kommt nicht mehr zur Anwendung.
Wer nicht in der Lage ist, umgehend ein ärztliches Attest vorzulegen, in dem die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt wird, bei dem „müssen wir die Vergütungsfortzahlung einstellen“, heißt es seitens der DB AG.
Im Klartext: Ab dem nächsten Monat gibt es kein Geld mehr! Und es kann noch schlimmer kommen: Da für die Betroffenen jetzt nur noch die gesetzlichen Schutzvorschriften gelten, können sogar krankheitsbedingte Kündigungen folgen. Auch das eine direkte Auswirkung des Tarifvertrags der GDL.
Anders als der Demografie Tarifvertrag der EVG, sieht der Tarifvertrag der GDL (FDUTV) Kündigungsschutz nur bei „dauerhafter berufsbedingter Fahrdienstuntauglichkeit“ vor. Ist die nicht gegeben, ist der Arbeitgeber nicht mehr verpflichtet Maßnahmen zur Wiedereingliederung anzubieten. Genau das wird derzeit umgesetzt.
Diejenigen, die vor Anwendung des TEG bereits EVG-Mitglied waren, können sich auf eine Härtefall-Regelung berufen, damit der EVG-Tarifvertrag weiter auf sie angewendet wird. Diese Regelung muss im Einzelfall vor den Arbeitsgerichten mit gewerkschaftlichem Rechtsschutz durchgesetzt werden. Weitere Informationen dazu halten eure EVG-Geschäftsstellen bereit.
Die umfassenden und deutlich weiterreichenden Regelungen der EVG kommen dann wieder für alle zur Anwendung, wenn wir die Mehrheiten im Betrieb stellen. Dazu müssen mehr Mitglieder in der EVG als in der GDL organisiert sein. Deshalb: jetzt Mitglied werden!