DB AG Wegezeitentschädigung: Zu unserem Info „APP rechnet falsch!“: Arbeitgeber stellt Vordruck zur Verfügung
Seit dem 1. Januar sind die neuen Regelungen zur Arbeitszeitberechnung und zu Wegezeiten in Kraft. Für jede volle Stunde betrieblich notwendiger Wegezeit, die bei Firmenreisen außerhalb der angerechneten Arbeitszeit liegt, werden 10 Euro Wegezeitentschädigung gezahlt. Angerechnet werden bis zu 8 volle Stunden reine Wegezeit pro Reisetag.
Wir hatten Euch informiert, dass die Wegezeitentschädigung in aller Regel auch richtig erfasst wird. Allerdings hatte sich ein Programmierungsfehler gezeigt, der sowohl in der Reisekosten-APP, als auch im Abrechnungsvordruck manche Zeiten falsch erfasst! Liegen die Wegezeiten innerhalb der Arbeitszeit, rundet das System zweimal die Wegezeit auf volle Stunden. Beispiel: Bei 3 Stunden und 50 Minuten Reisezeit und 5 Stunden tatsächlicher Arbeitszeit müssten beide addiert und dann die vollen Stunden Reisezeit außerhalb der Arbeitszeit entschädigt werden - also eine Stunde gleich 10 Euro. Stattdessen rundet das System erst die Reisezeit ab, kommt zum Zwischenergebnis 8 Stunden und zieht dann die Arbeitszeit ab. Ergebnis: keine volle Stunde = keine Entschädigung.
Wichtig: Der Fehler ist bekannt und wird zum 01.07.2020 in App und Vordruck korrigiert. Der Arbeitgeber hat uns nun mitgeteilt, dass er ab 6. April 2020 einen Korrekturantrag zur Verfügung stellen wird, in dem für bereits abgerechnete Firmenreisen im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2020 bei Bedarf eine Korrekturabrechnung beantragt werden kann. Bitte nutzt diesen Antrag entsprechend.