DB Fernverkehr: Übertragungsfehler? Her mit der 10-Minuten-Regelung
Vor zwei Wochen bestätigte uns der Arbeitgeber – auf Nachfrage! –, dass Kolleginnen und Kollegen ab einem Fußweg von 10 Minuten ein Taxi nehmen können. Jetzt rudert er wieder zurück und spricht von einem Übertragungsfehler.
Die Richtlinie 419.3110 besagt, dass der Arbeitgeber für die Beschäftigten im Bordservice Taxi-Gutscheine ausgibt – bei einer Entfernung von einem Kilometer oder einem Fußweg von mehr als 15 Minuten zwischen Bahnhof und Hotel.
In der gegenwärtigen Situation, wo das Gefühl der Unsicherheit immer mehr zunimmt, brauchen wir eines bestimmt nicht: zusätzliche Verunsicherung!
Deswegen fordern wir den Arbeitgeber auf, aus seinem „Übertragungsfehler‘‘ unverzüglich Realität werden zu lassen und die Taxiregelung bereits ab 10 Minuten Fußweg anzuwenden. Er muss auch die Kolleginnen und Kollegen des Bordservice solide informieren, wie sie überhaupt an einen Taxi- Gutschein kommen.
Sicherheit am Arbeitsplatz ist ein elementares Recht der Beschäftigten. Und nur Beschäftigte, die sich sicher fühlen, sind zufriedene Beschäftigte.