DB Konzern: Zahlung des Urlaubsgeldes für Nachwuchskräfte
Urlaubsgeld wird für Auszubildende und Dual Studierende* in zwei möglichen Varianten ausgezahlt: als einmaliger Betrag (473,76 €) im Juni – oder jeden Monat kommen 39,48 € auf die Ausbildungs- bzw. Studienvergütung drauf.
Urlaubsgeld wird für Auszubildende und Dual Studierende* in zwei möglichen Varianten ausgezahlt: als einmaliger Betrag (473,76 €) im Juni - oder jeden Monat kommen 39,48 € auf die Ausbildungs- bzw. Studienvergütung drauf.
Diese Wahlmöglichkeit hatten einmalig alle Auszubildende und Dual Studierende*,
- die am 30.06.2015 schon und am 01.07.2015 noch im Geltungsbereich der Funktionsgruppenspezifischen Tarifverträge (FGr-TV’e) 1 bis 3, 5 und 6 waren.
Bei Nachwuchskräften, die ihre Ausbildung bzw. ihr Studium nach dem 01.07.2015 (bzw. zum 01.09.2015) begonnen haben oder in 2015 nicht die Variante 1 gewählt haben, gilt Variante 2. Für sie ist der monatliche Erhöhungsbetrag bereits in der Ausbildungs- bzw. Studienvergütung enthalten.
Für Nachwuchskräfte besteht also während ihrer Ausbildung/Studiums keine Wahlmöglichkeit.
* Praxisintegriert Dual Studierende (DSp) erhalten kein Urlaubsgeld, da sie zu Beginn ihres Studiums bereits einen Studienbonus erhalten haben.