DB Vertrieb: Der Arbeitgeber zahlt Dir keine Wegezeit? Du kannst Dich wehren – so geht’s!
In schwierigen Tarifverhandlungen haben wir durchsetzen können, dass für Deinen zeitlichen Aufwand bei Wegezeiten unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung zu zahlen ist. Der entsprechende Tarifvertrag ist seit dem 1.1.2020 in Kraft und wird vereinbarungsgemäß angewendet - jedoch nicht vollumfänglich bei DB Vertrieb.
Dieser Zustand ist inakzeptabel. Da sich der Arbeitgeber weiterhin hartnäckig weigert, unseren Tarifvertrag umzusetzen, müssen jetzt Gerichte entscheiden.
Wenn Du Deine Ansprüche aus der Wegezeitentschädigung einklagen möchtest, helfen wir Dir dabei - unter anderem mit dem EVG-Rechtschutz. Wende Dich dazu an Deine EVG-Geschäftsstelle.
Da Deine Ansprüche nach sechs Monaten verfallen würden, ist es wichtig, dass Du diese dokumentierst und rechtzeitig beim Arbeitgeber geltend machst. Hierzu stellen wir Dir ein Schreiben zur Geltendmachung unten zum Download zur Verfügung.
Lasst uns gemeinsam erfolgreich sein. Da es sich bei der Wegezeit um ein Individualrecht handelt, kannst nur Du dieses einfordern. Am besten mit Hilfe eines Rechtsanwalts. Wir lassen Dich als Deine Gewerkschaft dabei nicht allein. Sprich uns dazu gerne an, Deine EVG-Geschäftsstelle hilft Dir. Gemeinsam schaffen wir das, schließlich leben wir Gemeinschaft.