DGB sagt: Happy Birthday, Mindestlohn!
Seit fast einem Jahr gibt es ihn: den gesetzlichen Mindestlohn. Seit dem 1. Januar 2015 müssen Beschäftigte - mit wenigen Ausnahmen - mindestens 8,50 € pro Stunde bekommen. Der Mindestlohn, das zeigt sich in der Bilanz nach knapp einem Jahr, nützt allen - und die Horrorszenarien der Gegner haben sich als gegenstandslos erwiesen.
Seit fast einem Jahr gibt es ihn: den gesetzlichen Mindestlohn. Seit dem 1. Januar 2015 müssen Beschäftigte - mit wenigen Ausnahmen - mindestens 8,50 € pro Stunde bekommen. Der Mindestlohn, das zeigt sich in der Bilanz nach knapp einem Jahr, nützt allen - und die Horrorszenarien der Gegner haben sich als gegenstandslos erwiesen.
Im zu Ende gehenden Jahr ist die Beschäftigung weiter deutlich gestiegen, die Arbeitslosigkeit gesunken. Viele Beschäftigte können sich über deutlich höhere Löhne freuen. Davon profitieren nicht nur die Beschäftigten selbst, sondern auch der Staat und die Sozialkassen, denn sie nehmen mehr an Steuern und Beiträgen ein. Gerade im Bereich der Niedriglöhner ist die Kaufkraft gestiegen. Auch die Rentnerinnen und Rentner profitieren, denn der Mindestlohn wird im kommenden Jahr auch mit zur kräftigsten Rentensteigerung seit 20 Jahren beitragen.
Dabei hatten die Kritiker des Mindestlohns vor einem Jahr noch den Verlust von bis zu 800.000 Arbeitsplätzen vorausgesagt. Eine Phantomprognose, die nicht eingetreten ist. Im Gegenteil lag die Zahl der offenen Stellen im November bei über 600.000 - so hoch wie seit 25 Jahren nicht mehr.
Dennoch steht der Mindestlohn politisch unter Druck - nicht zuletzt wegen der Flüchtlingssituation. Immer wieder wird die Forderung laut, der Mindestlohn müsse für Flüchtlinge gesenkt oder gestrichen werden, um ihre Arbeitsmarktchancen zu erhöhen. Dagegen wehren wir uns gemeinsam mit dem DGB und unseren Schwestergewerkschaften. Denn so könnten Geflüchtete als "Billig-Arbeitskräfte" missbraucht und gegen andere Beschäftigte ausgespielt werden. Eine klare Diskriminierung. Das fördert nicht die Integration der Flüchtlinge, sondern schürt Unfrieden bei allen Beschäftigten.
Im Gegenteil muss das Mindestlohngesetz weiterentwickelt werden. Die DGB-Gewerkschaften fordern die Abschaffung der bereits bestehenden Ausnahmen beim Mindestlohn, etwa für Langzeitarbeitslose. Auch fordern wir, die Möglichkeiten zur Umgehung des Mindestlohns einzudämmen und den Mindestlohn noch besser durchzusetzen.
Ausführliche Informationen zu „1 Jahr Mindestlohn“ finden Sie hier beim DGB.