DGB: Spitzengespräch im Bundesinnenministerium (BMI) - Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst im Fokus
Die Wochenarbeitszeit von Beamtinnen und Beamten des Bundes muss von derzeit 41 Stunden gemäß Arbeitszeitverordnung auf durchschnittlich 39 Stunden sinken. Das heißt, die wöchentliche Arbeitszeit muss an das Tarifniveau im öffentlichen Dienst angeglichen werden.
Das haben DGB-Vorsitzender Reiner Hoffmann und seine Stellvertreterin Elke Hannack im Spitzengespräch mit Bundesinnenminister Thomas de Maizière am vergangenen Mittwoch in Berlin gefordert.
Der Grund für die Initiative des DGB sind die ständig steigenden Belastungen im öffentlichen Dienst des Bundes. Die Beschäftigten müssten dringend entlastet werden - dafür werde ein klares politisches Signal erwartet, erklärte die DGB-Spitze. Zur Entlastung vom Arbeitsdruck gehöre auch der Ausgleich von Mehrarbeit und die breite Einführung von Langzeitarbeitskonten.
Die gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen und das Innenministerium bereiten nun bis zum Frühjahr 2017 mögliche Maßnahmen vor, wie Kolleginnen und Kollegen in besonderen Einsatzsituationen, zum Beispiel bei Schichtarbeit, entlastet werden können. Innenminister de Maizière und der Deutsche Gewerkschaftsbund werden auf Basis der Ergebnisse über die Umsetzung weiterer Maßnahmen beraten.
Die EVG hat im vorausgegangenen Fachgespräch mit dem BMI im September wiederholt deutlich gemacht, dass mit Blick auf die enorme Arbeitsverdichtung für alle Beamte des Bundes die regelmäßige Wochenarbeitszeit und besonders für Beamte im Schichtdienst die Lebensarbeitszeit reduziert werden muss.
Weitere Themen des Spitzengesprächs mit dem DGB waren die Beamtenversorgung, die voraussichtlich starke Erhöhung der Beiträge in der Privaten Krankenversicherung sowie Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Die Themen Arbeitszeit und Beamtenversorgung standen auch auf der Tagesordnung für die DGB Bundeskommission für Beamtinnen und Beamte (BkBB) am Freitag, 21. Oktober 2016 in Berlin.
EVG und DGB fordern im Bereich der Versorgung nach wie vor die Übertragung der letzten Verbesserungen im Rentenrecht bezüglich der Anerkennung von Erziehungszeiten von Eltern für vor 1992 geborene Kinder auf Beamtinnen und Beamte.