Die Arbeitgeber müssen ihrer Fürsorgepflicht gerecht werden
Die Arbeit unter Pandemiebedingungen fordert Euch viel ab. Insbesondere im Nahverkehr fehlt es oft an der Umsetzung der bestehenden Regelungen und Maßnahmen zum Schutz unserer Kolleginnen und Kollegen.
Wir fordern die Arbeitgeber deshalb auf:
- die nötigen Maßnahmen zu veranlassen, wenn Beschäftigte in Länder fahren, in denen eine Tragepflicht von FFP2-Masken besteht,
- bei angeordneter Tragepflicht von FFP2-Masken diese in ausreichender Zahl zur Verfügung zu stellen, die erforderliche arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten sowie eine Unterweisung sicherzustellen
- die Einhaltung der maximalen, ununterbrochenen Tragedauer in den Dienstplänen zu berücksichtigen
- sicherzustellen, dass bei angeordneter Tragepflicht die Erschwerniszulage gezahlt wird
- allen Beschäftigten ausreichend FFP2-Masken zur Verfügung zu stellen, damit ein sicherer Weg zur Arbeit und zurück gewährleistet ist
- zu erklären, dass die Absolvierung eines Coronatests als Arbeitszeit gilt, wenn Kolleginnen und Kollegen dienstlich in Länder reisen, in denen ein aktuelles Testergebnis vorgelegt werden muss,
- ihrer Verpflichtung nachzukommen, sich bei den Pausenräumen an bestehende Regelungen zu halten und diese in ausreichender Zahl und mit genügend Platz zu gestalten. Überfüllte Pausenräume sind in Pandemie-Zeiten unzulässig und deshalb inakzeptabel.
Die Arbeitgeber können sich nicht aus ihrer Verantwortung stehlen, indem sie Regelungen und Schutzmaßnahmen nicht umsetzen. Wir erwarten umgehend klare Aussagen zu den von uns aufgeführten Punkten.