EBA Ast. Dresden: Forderung nach einem Jobticket
Seit dem Jahr 2012 existiert für die sächsischen Bediensteten des Landtages, der Ministerien, nachgeordnete Behörden, Einrichtungen und zahlreichen Staatsbetrieben die Möglichkeit, für die Wege von und zur Arbeit ein Jobticket zu nutzen. Nicht so für die Kolleginnen und Kollegen des Eisenbahnbundesamtes der Außenstelle Dresden.
Seit dem Jahr 2012 existiert für die sächsischen Bediensteten des Landtages, der Ministerien, nachgeordnete Behörden, Einrichtungen und zahlreichen Staatsbetrieben die Möglichkeit, für die Wege von und zur Arbeit ein Jobticket zu nutzen. Nicht so für die Kolleginnen und Kollegen des Eisenbahnbundesamtes der Außenstelle Dresden.
Nachdem der ÖPR und die EVG die sächsischen Mitglieder des Bundestages um Unterstützung baten, gab es Post aus dem BMVDI. Hier ist u.a. zu lesen, dass das EBA seinen Beschäftigten grundsätzlich die Möglichkeit bietet, ein JobTicket zu erwerben. Am Standort Dresden konnte den Beschäftigten des EBA kein JobTicket angeboten werden, da der VVO ein JobTicket nur unter der Voraussetzung anbietet, dass der Arbeitgeber einen Zuschuss von mindestens 10% des regulären Preises eines Monatstickets gewährt.
Hierfür besteht nach dem Haushaltsrecht des Bundes keine Rechtsgrundlage. Auf Grund dieser Zeilen, sprachen der ÖPR-Vorsitzende Karsten Flach und Volker Linke von der EVG mit dem Geschäftsführer des ZVVO Burkhard Ehlen. Leider konnte er uns diese Zeilen nur bestätigen und erläuterte, dass sein Verband auf den Arbeitgeberanteil beharrt. Das am 07. Dezember 2015 stattgefundene Gespräch erfolgte nach der Arbeitssitzung der sächsischen Strategiekommission ÖPNV, an der der VVO und die EVG teilnahmen.
So erfolgte auch ein Austausch der Positionen zu der Revision des Regionalisierungsgesetzes und zur Ausgestaltung eines fairen Wettbewerbs im SPNV.