Einmalig 100 € Kinderbonus – monatlicher Kindersofortzuschlag in Aussicht
Im Zuge des aktuellen Entlastungspaketes der Bundesregierung wurde auch wieder ein „Kinderbonus“ für 2022 auf den Weg gebracht.
Um Familien und Alleinerziehende zu unterstützen, werden 2022 einmalig 100 Euro pro Kind zusätzlich zum Elterngeld über die Familienkassen ausgezahlt. Der Bonus wird wie schon die Zahlungen in den Pandemiejahren 2020 und 2021 auf den Kinderfreibetrag angerechnet, was bedeutet, dass Spitzenverdiener:innen hiervon weniger oder gar nicht profitieren. Die Zahlung soll im Juli 2022 erfolgen, auch an Familien, die erst ab diesem Monat Kindergeld beziehen. Ein gesonderter Antrag für den Bonus ist nicht nötig.
Außerdem wurde am Freitag im Bundestag in erster Lesung der „Sofortzuschlag für Kinder“ beraten. Dieser sieht vor, dass ab Juli für alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Haushalt der Eltern 20€ zusätzlich im Monat gezahlt werden sollen, wenn sie Anspruch auf Leistungen gemäß SGB II & XII, Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Kinderzuschlag oder Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt haben. Die Koalition bezeichnet dies als ersten Schritt auf dem Weg zur Kindergrundsicherung.
„Wir begrüßen diese Entlastung für Familien, Alleinerziehende und junge Erwachsene, auch wenn wir uns da noch mehr wünschen würden. Generell mahnen wir als EVG an, bei allen Entlastungen weiterhin insbesondere die Senior:innen und Studierenden nicht zu vergessen“, so Martin Burkert, stellvertretender Vorsitzender der EVG.