Elternzeit und ElterngeldPlus

Das ElterngeldPlus, der Partnerschaftsbonus und die Flexibilisierung ermöglicht es Müttern und Vätern, sich die Elternzeit und Erwerbsarbeit zu teilen. Die neuen Regelungen gelten für Geburten ab dem 1. Juli 2015.

Das ElterngeldPlus, der Partnerschaftsbonus und die Flexibilisierung ermöglicht es Müttern und Vätern, sich die Elternzeit und Erwerbsarbeit zu teilen. Die neuen Regelungen gelten für Geburten ab dem 1. Juli 2015.

Was bedeutet ElterngeldPlus?

Elterngeld Plus wird zusätzlich zum Teilzeit-Einkommen in Höhe des bisherigen Elterngeldes gezahlt. Das bedeutet, dass das Einkommen vor der Elternzeit von 65 bis zu 100 Prozent aufgestockt wird.

Vorteile:

  • Elterngeld Plus wird für den doppelten Zeitraum gezahlt, also für 28 Monate statt wie bisher für 14 Monate
  • Früherer Wiedereinstieg
  • Erhalt der Qualifikation
  • Einstieg in partnerschaftliche Arbeitsteilung

Was bedeutet Partnerschaftsbonus?

Der Partnerschaftsbonus ergänzt das Elterngeld Plus, wenn sich Eltern die Kinderbetreuung teilen und parallel für vier Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten.

Vorteil:
Wer Kind und Beruf gleichzeitig vereinbart, wird länger gefördert.

Was bedeutet Flexibilisierung der Elternzeit?

Zwischen dem dritten und achtem Lebensjahr des Kindes können Eltern künftig 24 (statt wie bisher 12) Monate Elternzeit nehmen. Die Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht erforderlich.

Vorteil:
Mütter und Väter können flexibler Auszeiten aus dem Beruf nehmen und damit besser auf die Bedürfnisse der Familie eingehen.

Was bedeutet Verbesserungen für Alleinerziehende?
Alleinerziehende können mit den Partnermonaten maximal 28 Monate Elterngeld Plus in Anspruch nehmen.