Entgeltgleichheit: EVG begrüßt Abschluss des Lohngerechtigkeitsgesetzes
Die stellv. Vorsitzende der EVG, Regina Rusch-Ziemba, hat den Abschluss des Lohngerechtigkeitsgesetzes begrüßt. Das Bundeskabinett hatte sich am Mittwoch auf den Entwurf von Familienministerin Manuale Schwesig geeinigt.
„Es ist nicht hinnehmbar, dass es in Deutschland noch einen Entgeltunterschied zwischen Frauen und Männern in Höhe von 21 Prozent gibt. Ein Weg diese Ungleichbehandlung zu beseitigen, ist die offene Diskussion über die Gehälter in den Betrieben“, sagte Regina Rusch-Ziemba.
Gleichzeitig fordert sie die Regierung auf, das Gesetz zu verbessern, um allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die gleichen Rechte einzuräumen. Das neue Gesetz soll erst für Beschäftigte in Betrieben ab 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gelten. Sie haben künftig einen individuellen Auskunftsanspruch über das eigene Entgelt im Vergleich mit den Kollegen.
„Dieses Recht ist gut und richtig“, so Rusch-Ziemba. „Wichtiger wären allerdings Instrumente, die die Unternehmen verpflichten, ihre Entgeltpraxis zu überprüfen und Benachteiligungen systematisch abzubauen.“ Die EVG fordert gemeinsam mit dem DGB die Abgeordneten auf, sich im Interesse der Frauen ihrer Verantwortung zu stellen und zumindest für Betriebe mit mehr als 500 Beschäftigten betriebliche Prüfungsverfahren vorzuschreiben.