Entgelttransparenzgesetz endlich wirksam gestalten

Die Evaluation des Entgelttransparenzgesetzes bestätigt, was wir als EVG dazu schon lange sagen und befürchten: Das Gesetz ist ein zahnloser Tiger und hat nahezu keine Auswirkungen bei der Lohngleichheit.

Hintergrund: In der vergangenen Woche hatte die Bundesregierung ihren Zweiten Bericht zur Wirksamkeit des Gesetzes „zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern“ veröffentlicht.

Das Gesetz ist aktuell noch weniger bekannt als bei seiner Einführung. In den Betrieben ist nach wie vor unklar, wer eigentlich für die Bearbeitung von Auskunftsanfragen zuständig ist. Außerdem kommt die Mehrheit der Betriebe weder der Aufforderung, zur Durchführung von betrieblichen Prüfverfahren nach, noch erfüllen sie ihre obligatorischen Berichtspflichten.

Wir bleiben als EVG daher bei den gemeinsamen Forderungen der DGB-Gewerkschaften. Der Auskunftsanspruch muss für alle Beschäftigten gelten und die Unternehmen müssen zu zertifizierten Prüfverfahren sowie Berichten verpflichtet werden. Damit bei Auffälligkeiten und Diskriminierung auch endlich etwas passiert, braucht es außerdem ein Verbandsklagerecht, damit nicht jede:r Betroffene einzeln vor Gericht ziehen muss.

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Den vollständigen Bericht findet ihr als PDF-Download beim BMFSFJ.