Equal Care Day: „Das ist kein individuelles Problem, sondern ein strukturelles Unrecht!“

Heute ist der internationale Aktionstag „Equal Care Day“. Er macht auf die mangelnde Wertschätzung und ungleiche Verteilung zuungunsten der Frauen bei der Pflege- und Sorgearbeit („Carearbeit“) aufmerksam.

Er findet immer am Schalttag, den 29. Februar, statt. Dies soll symbolisch dafürstehen, dass Carearbeit oft „unsichtbar” bleibt. Da dieses Jahr jedoch kein Schaltjahr ist, finden alle Aktionen und Veranstaltungen am 28. Februar und 1. März statt.

„Unbezahlte wie bezahlte Carearbeit wird immer noch hauptsächlich von Frauen geleistet - und das ist kein individuelles Problem, sondern ein strukturelles Unrecht! Es muss normal werden, dass sich beide Elternteile die Aufgaben gleichberechtigt teilen“, fordert die stellvertretende EVG-Vorsitzende Cosima Ingenschay. „Besonders für unsere weiblichen Mitglieder, die in der Verkehrsbranche oft im Schicht- und Wechseldienst arbeiten, ist das eine doppelte, ungleich verteilte Belastung.“

„Das hat Auswirkungen auf die berufliche Entwicklung, die Einkommenssituation, Möglichkeiten z.B. des ehrenamtlichen Engagements und auf ihre Altersvorsorge”, ergänzt die Vorsitzende der EVG-Bundesfrauenleitung Nadja Houy.

Zur Entlastung von pflegenden Angehörigen und solche mit Kindern im Schichtdienst hat die EVG im aktuellen Tarifabschluss bei der DB AG die Möglichkeit geschaffen, ab 2027 0,87 % des Zusatzgeldes (ZUG) in zwei zusätzliche freie Tage umzuwandeln. Dies gilt für Schichtarbeitende, wenn sie Kinder unter 12 Jahren betreuen oder Angehörige ab dem zweiten Pflegegrad pflegen (weitere Informationen hier)

„So wollen wir als Tarifpartner etwas Entlastung schaffen. Aber damit ist die Sorgearbeit noch nicht fairer verteilt. Daher fordern wir eine verlängerte Partner:innenfreistellung sowie eine Anpassung der Elternzeit. Es braucht je Elternteil sechs Elterngeldmonate exklusiv und sechs weitere Monate zur freien Aufteilung zwischen beiden Elternteilen. Wenn beide Eltern die Zeit gleich untereinander aufteilen, sollten sie mit zwei zusätzlichen, frei aufteilbaren Monaten belohnt werden”, erläutert Ingenschay.

Bei der Berechnung des Elterngeldes sollten Pflege- und Betreuungszeiten ausgenommen werden, weiterhin halten wir die Ausweitung des elternzeitbedingten Kündigungsschutzes, wie von der letzten Koalition angekündigt, für sinnvoll.

„Pflegende Angehörige dürfen auch nicht vergessen werden. Hier wäre nach wie vor die Einführung eines Gutscheinmodells für haushaltsnahe Dienstleistungen wie in Belgien eine gute Idee. Leider konnte sich die Ampelkoalition hier nicht einigen”, formuliert Houy eine weitere Forderung in Richtung zukünftiger Bundesregierung.

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